Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern, Ortsgruppe Haimhausen vom 20.05.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 12.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö 3.1.6

Sachverhalt

Der Bund Naturschutz in Bayern, Ortsgruppe Haimhausen gab mit Schreiben vom Mai 2022 nachfolgende Stellungnahme gegenüber dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ab. Der Planungsverband sicherte zu, dass falls der Planungsverband mit der Erarbeitung einer Bauleitplanung beauftragt wird, die Stellungnahme im Rahmen der Abwägung behandelt werden wird. 

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 12.12.23 bis 31.01.2024 wurde keine erneute Stellungnahme vorgebracht. 

Die Stellungnahme vom Mai 2022 lautet wie folgt: 

es war mir möglich in Erfahrung zu bringen, dass Sie an der Veränderung des obigen Bebauungsplanes Mooswiesen in Haimhausen - Ottershausen tätig sind. Als langjähriger Vorstand der Ortsgruppe Haimhausen des BN und mit dem damaligen Bebauungsplan betraut, möchte ich dazu Stellung nehmen und Sie bitten, meine Bedenken bei Ihrer Entscheidung mit zu berücksichtigen.

Schon die Auswahl des Baugebietes war 2009 nicht ohne Widerspruch. Ein so großes Baugebiet direkt in den Übergang ins Dachauer Moos zu setzen, soll auch damals in Ihrem Haus nicht gerade Begeisterung ausgelöst haben. 

Aber durch die Anordnung von Grundstücken als Ausgleichsfläche zwischen Wohngebiet und freier Landschaft konnten wir uns zur Zustimmung durchringen. Das war akzeptabel!

Aber im Umweltbericht, der einen wesentlichen Teil des Bebauungsplanes ausmacht, hat man uns beruhigt mit dem Text „Durch die Anordnung der Ausgleichsmaßnahmen zwischen Baugebiet und freier Landschaft werden unwiderruflich weitere bauliche Begehrlichkeiten unterbunden“ Umweltbericht S. 21 d) und e) und andere Anmerkungen. Was sind diese Aussagen wert, wenn man nach 10 Jahren davon nichts mehr wissen will und munter umplant. Wir vom BN und mit Sicherheit viele Anwohner fühlen sich doch betrogen, wenn jetzt ein lautstarker Bolzplatz und dazu ein teilweise bewirtschaftetes Ortshaus direkt an der Grenze zur freien Landschaft entstehen soll. Da sind in den warmen Monaten mit Sicherheit jeden Tag lautstarke Aktivitäten zu erwarten. Mit meiner Vorstellung von Naturschutz hat das nichts zu tun. Und mit Ihrer??

Der Bund Naturschutz ist anteiliger Besitzer der Nachbargrundstücke und wir wollen uns die Entwertung unserer angrenzenden Grundstücke nicht gefallen lassen. 

Nachdem die UNB Dachau wachsweich reagiert, erhoffe ich mir von Ihnen, dass Sie darauf pochen, dass die schriftlichen Versprechen auch eingehalten werden. Sollten Sie sich nicht auf die Seite der immer eingeschränkteren Natur stellen, behalte ich mir vor, im Namen des Bund Naturschutz das ganze Genehmigungsverfahren auch gerichtlich prüfen zu lassen.

Abwägung:

Auf das Ergebnis der saP vom 12.09.2024 wird verwiesen. Die dort empfohlenen Maßnahmen werden in die Festsetzungen und Hinweisen übernommen.

Auf das Ergebnis der saP vom 12.09.2024 wird verwiesen. Die dort empfohlenen Maßnahmen werden in die Festsetzungen und Hinweise übernommen. 

Es handelt sich bei der gegenständlichen Planung, nicht um eine Siedlungserweiterung (siehe auch Einschätzung der höheren Landesplanungsbehörde). Dies ändert sich aus Sicht der Gemeinde auch dann nicht, wenn wie nun beabsichtigt, der Flächenanteil des Dorfgemeinschaftshauses als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt wird. Dies lässt keinen Widerspruch zu den Planungszielen aus dem Jahr 2011 erkennen, da es sich nicht um Siedlungsflächen im seinerzeit gedachten Sinne handelt, sondern um eine Sportfläche als Grün- und Gemeinbedarfsfläche, von der eine weitere Siedlungsentwicklung nicht abgeleitet werden kann.
Auch wenn dies anders betrachtet werden würde, muss erkannt werden, dass im Rahmen der Planungshoheit auch bestehende Bauleitpläne geändert werden können. Hierfür sind entsprechende Gründe – letztlich auch wie bei der Neuaufstellung – erforderlich. Werden durch die Änderung ursprünglich verfolgte Planungsziele aufgegeben, ist dies entsprechend (städtebaulich) zu begründen. 

Zum „finalen Siedlungsabschluss“ im BP Mooswiesen ist festzuhalten, dass es sich bei der vorliegenden Planung um eine Fläche handelt, die einen sanften Übergang in die freie Landschaft ermöglicht. Soweit in der Begründung zum FNP ausgeführt wird, dass durch die Anordnung der Grünflächen „bauliche Begehrlichkeiten unterbunden werden“ sollen, sind aus der gegenständlichen Planung solche auch nicht abzuleiten. Aus Sicht der Gemeinde besteht keine Veranlassung für eine Begründung möglicherweise abweichender Planungsziele, da dies nicht gegeben ist.
Des weiteren wird in den Begründungen auch damit argumentiert, dass der begrünte Siedlungsabschluss „für die umgebenden Baugebiete einen sozialen Treffpunkt mit entsprechender Aufenthaltsqualität darstellen“ soll – gerade dies wird mit dem Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshause unterstützt. In der Vergangenheit hat diese Funktion die Gaststätte Marienmühle in äquivalenter Lage (auch Siedlungsrand-Landschaft) übernommen, deren Betrieb aus der Öffentlichkeit und von Fachbehörden nicht in Zweifel gezogen wurde. Auch in den Gärten der angrenzenden Grundstücke ist es zulässig bis in die späten Abendstunden zu grillen, zu feiern, zu spielen etc., so dass von dieser Seite mit Beeinträchtigungen der Ausgleichfläche zu rechnen ist.

Soweit Eigentümer Grundstücke im Vertrauen auf eine Lage zum nicht mehr zu bebauenden Außenbereich erworben haben, ist dies zwar abwägungsrelevant, planungsschadensrechtliche Ansprüche können aber hieraus nicht entstehen. 

Ferner handelt sich beim Bolzplatz um eine der Lage nach verträgliche Nutzung, die keinen Pkw-Verkehr generiert und aus Sicht des Immissionsschutzes unbedenklich ist. Aufgrund der festgesetzten Maßnahmen zum Immissionsschutz (siehe Gutachten) ist auch der Betrieb des Dorfgemeinschaftshauses unbedenklich. Es handelt sich um ein Vereinsheim, dass nur im Ehrenamtsbetrieb (der Ottershausener Vereinsmitglieder) geöffnet hat. Vorgaben zu den nötigen Stellplätzen werden im BPlan noch angepasst (von 7 auf 4 Stellplätze) und Vorgaben zum Immissionsschutz in den Festsetzungen und der Begründung ergänzt und im Pachtvertrag verbindlich umgesetzt.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: 

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern, Ortsgruppe Haimhausen zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Die Planung wird auch aufgrund der übrigen Stellungnahmen in Planzeichnung und Festsetzung (Änderung der Stellplatzfläche und Fahrradabstellflächen, Maßnahmen Immissionsschutz), Hinweisen (zu den Wegen in der Ausgleichsfläche bezgl. Artenschutzmaßnahmen, zu Betriebszeiten des Dorfgemeinschaftshauses) sowie in der Begründung (Verweis auf die saP, Stellplatzberechnung, Immissionsschutz und Betriebszeiten) geändert. Der Umweltbericht wird entsprechend angepasst.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.01.2025 09:21 Uhr