Ehemalige Rotaform - Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre; Antrag von Herrn Dr. Manfred Griehl auf Nutzungsänderung von der bestehenden Druckerei in einen Holz verarbeitenden Betrieb und brandschutztechnische Ertüchtigung des Betriebsgeländes, Grundstück Fl.Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 1, Bauherr: Dr. Manfred Griehl, Eichbichlstraße 5, 83071 Stephanskirchen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem Gewerbegebiet.
Die Gemeinde Hausham hat am 01.10.2014 eine Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre für dieses Grundstück erlassen sowie den Beschluss, einen Bebauungsplan für dieses Grundstück aufzustellen, der das Baugebiet ebenfalls als Gewerbegebiet ausweist. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) dürfen aufgrund der Veränderungssperre nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, d.h. wenn das Bauvorhaben den beabsichtigten Planungen der Gemeinde und den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Dr. Manfred Griehl beantragt folgende Maßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen „Rotaform“, Flur-Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstr. 1.

Nutzungsänderung von einer Druckerei in einen Holz verarbeitenden Betrieb:

Die bestehenden Gebäude wurden bisher von einem Betrieb der Druckindustrie genutzt und sollen nunmehr von einem Holz verarbeitenden Betrieb genutzt werden.
Die geplante Nutzung ist im Gewerbegebiet zulässig.

Brandschutztechnische Ertüchtigung des Betriebsgeländes:

Die beantragten brandschutztechnischen Maßnahmen

?        Anbau eines Treppenhauses als 2. Fluchtweg seitlich am bisherigen Verwaltungsgebäude
?        Einbau einer Brandschutzwand im 1. und 2. Obergeschoss des Verwaltungsgebäudes
?        Einbau eines Tores an der Nordseite der Halle Nord
?        Brandschutztüren in der Halle Mitte

widersprechen nicht dem Sinn und Zweck des geplanten Bebauungsplanes. Ein Brandschutzgutachten wurde sowohl von Herrn Dr. Griehl als auch dem künftigen Nutzer, der Firma Moralt AG eingeholt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von einer Druckerei in einen Holz verarbeitenden Betrieb und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

       _____ : _____

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Betriebsgeländes und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

       _____ : _____

Beschluss 1

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von einer Druckerei in einen Holz verarbeitenden Betrieb und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Betriebsgeländes und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2015 09:34 Uhr