Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2016 ö 5.2

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 27.10.2016 (TOP 9.2) und beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):


Änderungssatzung

§ 1


1.  § 10 Abs. 3 der WAS wie folgt zu ändern:
       
„ Die Gebühr beträgt 1,20 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers“

2.   § 10 Abs. 4 der WAS wie folgt zu ändern:

       „Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler
       verwendet, so beträgt die Gebühr 1,20 €  (netto) pro Kubikmeter entnommenen
       Wassers“.



§ 2


Die Änderungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 27.10.2016 (TOP 9.2) und beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):


Änderungssatzung

§ 1


1.  § 10 Abs. 3 der WAS wird  wie folgt geändert:
       
„ Die Gebühr beträgt 1,20 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers“

2.   § 10 Abs. 4 der WAS wird wie folgt geändert :

       „Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler
       verwendet, so beträgt die Gebühr 1,20 €  (netto) pro Kubikmeter entnommenen
       Wassers“.



§ 2


Die Änderungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2017 10:50 Uhr