Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2016
Beratungsreihenfolge
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 27.10.2016 (TOP 9.2) und beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):
Änderungssatzung
§ 1
1. § 10 Abs. 3 der WAS wie folgt zu ändern:
„ Die Gebühr beträgt 1,20 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers“
2. § 10 Abs. 4 der WAS wie folgt zu ändern:
„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler
verwendet, so beträgt die Gebühr 1,20 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen
Wassers“.
§ 2
Die Änderungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 27.10.2016 (TOP 9.2) und beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):
Änderungssatzung
§ 1
1. § 10 Abs. 3 der WAS wird wie folgt geändert:
„ Die Gebühr beträgt 1,20 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers“
2. § 10 Abs. 4 der WAS wird wie folgt geändert
:
„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler
verwendet, so beträgt die Gebühr 1,20 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen
Wassers“.
§ 2
Die Änderungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.01.2017 10:50 Uhr