Vollzug der Baugesetze; Bauantrag für die Generalsanierung, Umbau und Erweiterung des sonderpädagogischen Förderzentrum Hausham, Brandschutzmaßnahmen in der Sporthalle in der Tegernseer Straße 36 in 83734 Hausham; Fl.Nr. 1127/0 Gemarkung Hausham Antragsteller: Landratsamt Miesbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.09.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung vom 10.12.2015 hat der Landkreis Miesbach bereits die Sanierung und den Anbau des Sonderpädagogischen Förderzentrums in einem Modell vorgestellt.

Beim Sonderpädagogischen Förderzentrum (Anton-Weilmaier-Schule) in Hausham handelt es sich um einen Sonderbau sowohl von der Größe als auch von der Nutzung.

Der in Massivholzbauweise geplante Anbau schließt sich südlich an das bestehende Gebäude an und bildet durch die Ost-West-Firstrichtung das Gegenstück zur bestehenden Turnhalle.
Bereits das bestehende Schulgebäude mit der Sporthalle weichen bezüglich der Dachneigung (Flachdach der Sporthalle), der Dachform (aufgebrochenes Satteldach) und der Eindeckung (Kiesdach bei der Sporthalle) von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham ab und aufgrund der besonderen Anforderungen an die Klassenzimmer können auch für den geplanten Anbau die Vorgaben der Gestaltungssatzung bzgl. der Dachform nicht eingehalten werden. Durch die Dachneigung von lediglich 5° bzw. 18° ist zudem eine Eindeckung mit Dachziegeln nicht möglich, sondern es wird eine Blecheindeckung mit Uginox, Farbe grau, erwogen. Das Dach des bestehenden Schulgebäudes soll nach Abschluss der Sanierungsarbeiten mit Dachziegeln, Farbe dunkelgrau, eingedeckt werden.

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB).
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Durch den geplanten Erweiterungsbau werden Abweichungen von der Gestaltungssatzung bezüglich
- der Dachform (nach § 2 Abs. 3)
- der Dachneigung (nach § 2 Abs. 4)
- sowie der Dacheindeckung (§ 2 Abs. 5) benötigt.

Für eine Abweichung muss ein sachlicher Grund vorhanden sein. Liegt dieser nicht vor, kann der Abweichung nicht zugestimmt werden. 

Die Abweichungen werden wie folgt begründet:
Der Erweiterungsbau soll sich über eine Gliederung des Bauvolumens durch Zäsuren in der Fassade in 3 kleinere Einheiten städtebaulich in die kleinteiligere Umgebungsbebauung einfügen und an den durch die Segmentierung stark gegliederten bestehenden Baukörper anpassen. Aus dieser Gliederung wurde der Baukörper mit einer geneigten Pultdachfläche entwickelt, der die Klassen im Obergeschoss über im senkrechten Versprung angeordnete Oberlichtfenster belichtet und mit einem flachgeneigten Pultdach an den Bestand anschließt.
Daraus ergibt sich für den Erweiterungsbau eine in sich schlüssige Schnittfigur, die wohlproportionierte Räume für Klassen und Halle bei einem wirtschaftlichen und nachhaltig zu beheizenden Gebäudevolumen ermöglicht. Die geplante Dachneigung von 5° bzw. 18° ist jedoch nicht mit einer von den Ortsgestaltungssatzung gewünschten Ziegeleindeckung zu realisieren, deshalb bitten wir um eine Ausnahme und beantragen hiermit eine Abweichung für eine Blecheindeckung in Uginox.
Um die Zusammengehörigkeit der beiden Baukörper herzustellen, schlagen wir vor, die Bestandsbaukörper mit einer Ziegeleindeckung, die sich in einem Grauton farblich an das Blechdach des Neubaus annähert, einzudecken.
Auch die Gebäude der direkten Umgebung (Nagelbachsiedlung und südöstlich angrenzende Nachbargebäude, siehe Luftbild) weisen überwiegend eine dunkle (graubraun bis schwarze) Dacheindeckung auf.

Die durch den Anbau nicht mehr zur Verfügung stehenden Parkplätze sollen auf dem Grundstück Flur-Nr. 792/9 entlang der Tegernseer Straße hergestellt werden. Dieses Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Hausham. In der Gemeinderatssitzung am 17.03.2016 wurde beschlossen, die Stellplätze mit einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch einzutragen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den erforderlichen Abweichungen von der Gestaltungssatzung bzgl. der Gestaltung des Daches zu.
                                                               Abstimmung: _____:_____


Beschlussvorschlag 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.
Abstimmung: _____:_____

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den erforderlichen Abweichungen von der Gestaltungssatzung bzgl. der Gestaltung des Daches zu.                                                        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2016 14:15 Uhr