Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Widmung Poilstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch den Ankauf der Fl.Nr. 667/2 der Gemarkung Hausham von der Gemeinde ist diese nun berechtigt, die Straße nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz als Gemeindestraße zu widmen.
Der Beginn der Poilstraße liegt an der Huberbergstraße (Fl.Nr. 691/3) und endet an der Einmündung in die Schlierachstraße (Fl.Nr. 1069).
Die Länge der Straße beträgt ca. 126 m. Die Breite liegt bei 5,50 m.
Straßenbaulastträger für die Poilstraße ist die Gemeinde Hausham als Grundstückseigentümer.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Poilstraße Fl.Nr. 667/2 der Gemarkung Hausham als Gemeindestraße ohne Widmungsbeschränkung zu widmen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlage des Bestandverzeichnisses) durchzuführen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Poilstraße Fl.Nr. 667/2 der Gemarkung Hausham als Gemeindestraße ohne Widmungsbeschränkung zu widmen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlage des Bestandverzeichnisses) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2023 07:47 Uhr