Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses, FlNr. 548 Gemarkung Weißenbronn, Triebendorf 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 27.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö beschliessend 3.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Flurnummer 548, Gemarkung Weißenbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig. Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses auf Flurnummer 548 Gemarkung Weißenbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 13:55 Uhr