Isolierte Befreiung, Aufbau einer DHL-Packstation auf FlNr. 335/3, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 19.01.2022 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Aufbau einer DHL-Packstation auf Flurnummer 335/3,Gemarkung Weiterndorf.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 7-1, südlich der Nürnberger Straße. Die Errichtung wäre nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 6 c BayBO grundsätzlich verfahrensfrei. Ein Antrag auf isolierte Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist notwendig, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.
Der Bebauungsplan legt mit der Baugrenze überbaubare Flächen fest. Der geplante Standort liegt teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.
Bei der DHL-Packstation handelt es sich um einen nicht störenden Gewerbebetrieb.
Die Abweichung ist aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar, Grundzüge der Planung sind nicht berührt.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen nicht vor. Die Verwaltung empfiehlt, der isolierten Befreiung zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zum Aufbau einer DHL-Packstation, Flurnummer 335/3,Gemarkung Heilsbronn, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2022 11:51 Uhr