Bauvoranfrage, Heizhaus mit integriertem Hackschnitzellager, FlNr. 348 Gemarkung Bürglein


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 18.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 18.08.2021 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant ein Heizhaus mit integriertem Hackschnitzellager für ein Nahwärmenetz in Bürglein, auf der Flurnummer 348 Gemarkung Bürglein. Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich Bauen im Außenbereich (§ 35 (1) BauGB) geklärt werden.
Aktuell bestehen Planungen zur Errichtung der Heizanlage für das Nahwärmenetz an zwei Standorten in Bürglein. Für den diese Bauvoranfrage betreffenden Standort wurde eine Unterschriftenliste für den Stadtrat abgegeben. Aus diesem Grund erfolgt eine Beratung des gemeindlichen Einvernehmens im Ferienausschuss.
Bereits mit dem Landratsamt Ansbach und den Verantwortlichen des Nahwärmenetzes wurde abgeklärt, dass die Wärmeversorgungseinrichtung baurechtlich privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB (öffentliche Wärmeversorgung).
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, der Flächennutzungsplan weist für das Baugrundstück eine Ackerfläche aus.
Das Vorhaben ist privilegiert nach §35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Durch die Lage des Grundstücks ist die Zufahrt in angemessener Breite, an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche gesichert. Die Erschließung ist mit einem Mischwasserkanal und einer möglichen Wasserversorgung gesichert.
Auf die Nachbarschaftsbeteiligung soll im Rahmen des Vorbescheidsantrages, gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO verzichtet werden. Die an die Stadt Heilsbronn übergebene Unterschriftenliste wird dem Landratsamt Ansbach übersandt. Dort ist zu entscheiden, ob im Vorbescheidsantrag auf die Nachbarbeteiligung verzichtet werden kann oder nicht.
Da öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Heizhauses mit integriertem Hackschnitzellager für ein Nahwärmenetz in Bürglein, auf der Flurnummer 348, Gemarkung Bürglein, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.12.2021 12:24 Uhr