Bebauungsplan Nr. B 47 "nördlich der Fabrikstraße"; Erweiterung des Geltungsbereiches, Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 07.12.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 47 und in der Sitzung vom 11.07.2017 die Erweiterung dessen Geltungsbereiches beschlossen.
In der anberaumten Sitzung soll der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes im Westen um das Grundstück FlNr. 294/22, Gemarkung Heilsbronn, erweitert werden.
Für das betreffende Grundstück besteht aktuell der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. B 15, der ein Gewerbegebiet festsetzt. Aus Sicht der Verwaltung wäre es ungünstig, das gesamte Gelände südlich der Industriestraße in einem neuen Bebauungsplan Nr. B 47 neu zu konzipieren und das betreffende Grundstück im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes zu belassen.
Ein Gespräch zum laufenden Bauleitplanverfahren mit den Vertretern der Eigentümer des Flurstückes hat bereits am 16.07.2020 stattgefunden. Die dabei mitgeteilten Eigentümerinteressen können in das weitere Bauleitplanverfahren aufgenommen und darin sachgerecht abgewogen werden (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die mitgeteilten Absichten wären bei weiterer Gültigkeit des Bebauungsplanes Nr. B 15 nicht umsetzbar.
Das Flurstück soll nicht in seiner gesamten Ausdehnung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 aufgenommen werden, sondern in dem Umfang, in dem es sich bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 15 befindet.
Nachdem für das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 47 bisher keine bauleitplanerischen Verfahrensschritte durchgeführt wurden, kann der Geltungsbereich mittels neuerlichen Aufstellungsbeschlusses erweitert werden (analog der Erweiterung im Jahre 2017).
Nachdem für die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens (Ausarbeitung Planentwurfes zur Diskussion im Stadtratsgremium) zunächst weitere Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt werden müssen und diese mit Blick auf die aktuellen pandemischen Umstände zeitlich nicht absehbar sind, ist der weitere Verlauf des Verfahrens aktuell nicht terminierbar. Die Stadtverwaltung ist um die zeitnahe Weiterführung bemüht.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich nördlich der Fabrikstraße die Erweiterung des Geltungsbereiches des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlichen (Lageplan Geltungsbereich, Stand 13.04.2021), der Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2021 10:06 Uhr