Kommunales Ortsrecht; Änderung der Satzung der Stadt Heilsbronn für die Freiwilligen Feuerwehren zur Schaffung der Möglichkeit, Kommandantenwahlen auch per Briefwahl durchzuführen; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 05.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.05.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Dienstzeit der Kommandanten der Feuerwehren Bürglein, Gottmannsdorf und Müncherlbach war am 31.03.2021 abgelaufen. Da eine Präsenzwahl im Rahmen einer Dienstversammlung aufgrund der derzeitig gültigen Corona-Beschränkungen bisher nicht möglich war, wurde die Dienstzeit durch die Stadt um ein Vierteljahr bis zum 30.06.2021 kommissarisch verlängert. Nach Ablauf dieser Frist wäre laut BayFwG durch die Stadt ein Notkommandant zu bestellen.
Da die Durchführung einer Dienstversammlung Pandemie bedingt noch längerfristig ausgeschlossen sein wird, wäre es sinnvoll, die Kommandantenwahlen per Briefwahl durchzuführen. Hierzu ist es jedoch erforderlich, die Satzung der Freiwilligen Feuerwehren entsprechend zu ändern.
In § 3a der Satzung ist daher ein Passus aufzunehmen, dass die Möglichkeit besteht, die Kommandantenwahlen auch per Briefwahl durchzuführen. Die genauen Modalitäten für eine Briefwahl müssen dabei festgelegt werden. Die allgemeinen, demokratischen Wahlgrundsätze müssen sichergestellt und das aktive und passive Wahlrecht gewährleistet sein.
Die Verwaltung schlägt daher anliegende Änderungssatzung vor.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2021 10:39 Uhr