Daten angezeigt aus Sitzung:
25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 08.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Es ist vorgesehen, im Planungsgebiet mit den Grundstücken Fl.Nrn. 52/6, 210 und 211 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 12, 49, 200 und 258, alle Gemarkung Müncherlbach, künftig ein allgemeines Wohngebiet und eine gewerbliche Nutzfläche festzusetzen.
Im bestehenden Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist die Fläche bisher überwiegend als Ackerflächen oder Grünfläche ausgewiesen. Im Parallelverfahren erfolgt deshalb die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan „Müncherlbach-Ost“.
Für die Erstellung der Planungsarbeiten wurde das Ingenieurbüro Christofori und Partner beauftragt (s. Stadtratsbeschluss vom 25.02.2015, Nr. 464). Der Planer wird den aktuellen Entwurfsstand der Planung in der Stadtratssitzung vorstellen. Der Vorentwurf des Planblattes (Stand: 24.06.2015) sowie ein Entwurf für die textlichen Festsetzungen wurden im RiS hinterlegt. Zu beachten ist, dass die Festsetzungen zum Grünordnungsplan noch ausstehen. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wurde bereits durchgeführt.
Die Bürgerinnen und Bürger von Müncherlbach wurden in außerordentlichen Bürgerversammlungen am 26.11.2014 und 29.06.2015 informiert. Die Verwaltung geht aufgrund des Diskussionsverlaufs von einer mehrheitlichen Zustimmung zur geplanten Aussiedlung der RHG nach Müncherlbach aus.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 2 Müncherlbach-Ost ist durch den Stadtrat zu beschließen, die Entwurfsplanung zu billigen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beauftragen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in der heutigen Sitzung den Bebauungsplan vorberaten und folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Festsetzungen der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Christofori und Partner in der Fassung vom 24.06.2015 bis auf nachfolgenden Änderungsvorschläg zu übernehmen:
Textliche Festsetzungen, § 2 Ziff. 2.2, Spiegelstrich 2 „Gartenbaubetriebe im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 4 BauNVO“ wird gelöscht.
Beschluss 1
a) Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung sowie zur möglichen Nutzungsänderung der jetzigen landwirtschaftlichen Flächen östlich von Müncherlbach auf den Grundstücken Fl.Nrn. 52/6, 210 und 211 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 12, 49, 200 und 258, alle Gemarkung Müncherlbach, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 2 Müncherlbach-Ost beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Die Entwurfsplanung wird bis auf nachfolgende Empfehlungen des Bau- und Umweltausschusses gebilligt:
Textliche Festsetzungen, § 2 Ziff. 2.2, Spiegelstrich 2 „Gartenbaubetriebe im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 4 BauNVO“ wird gelöscht.
Die Änderungen sind bei der Entwurfsplanung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.08.2015 12:24 Uhr