Bereits im April 1995 wurde eine Bauvoranfrage auf einer Teilfläche des Grundstückes der Fl.Nr. 104/6, Gemarkung Weiterndorf, gestellt. Dieser Vorbescheid wurde genehmigt. Daraufhin wurde der Bauantrag der Eheleute Dagmar und Georg Scheuerlein im Mai 1996 gestellt und dieser mit Bescheid vom 10.06.1996 auch bauaufsichtlich genehmigt. Dieses Bauvorhaben liegt nach Flächennutzungsplan schon zum Teil im Außenbereich. Jedoch ist die räumliche Kante zum oberen Anwesen gegeben.
Mit der Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage auf der Teilfläche Fl.Nr. 104, Gemarkung Weiterndorf, ist folgendes festzustellen:
Im Flächennutzungsplan ist der geplante Bereich als Außenfläche dargestellt. Jedoch befindet sich im Teilbereich eine vorhandene Bebauung mit Maschinenhallen/Holzlege u.dgl.
Mit der Bauvoranfrage möchte die Antragstellerin Frau Dagmar Scheuerlein hier nun wissen, ob dieses Grundstück entsprechend bebaubar wäre (sh. Schreiben vom 01.10.2015). Die Bauvoranfrage dient hier nur der Gewissheit, dass zwei von ihren drei Söhnen hier sich entsprechend häuslich niederlassen können.
Von Verwaltungsseite ist noch folgendes zu berücksichtigen:
Erschließung und Zufahrt ist über das vorhandene Grundstück auf eigene Kosten vorzunehmen und dinglich zu sichern.
In unmittelbarer Nähe ist ein vorhandenes RÜB sowie das neu geplante RÜB für das Baugebiet „An den Schwabachauen“.
Immissionen und Emissionen aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und des vorh. bzw. neuen RÜB sind zu dulden.
Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung wurde gestellt.
Intern:
Im Zuge der Erschließung des Baugebietes „An den Schwabachauen“ wurde mit Frau Scheuerlein wegen einer möglichen Dienstbarkeit zur Verlegung der Kanalleitungen für das oben genannte Baugebiet angefragt. Daraufhin wurde wegen der Kanalleitung diese Bauanfrage zur Klärung einer möglichen Bebauung gestellt.
(Würde die Stadt Heilsbronn eine Dienstbarkeit für die Kanäle hier bekommen, so würde dies eine Einsparung von rund 50.000,00 € bedeuten.)