Bauantrag Orfanidis Anestis, Abteigasse 1, 91560 Heilsbronn; Errichtung eines Treppenhauses, Ausbau DG, Erweiterung der bestehenden Spielhalle und Umbau der bestehenden Gaststätte auf Fl.Nr. 4, Gemarkung Heilsbronn, Abteigasse 1;


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 19.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.08.2015 ö beschliessend 9.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 27.07.2015 teilte das Landratsamt Ansbach mit, dass einer Genehmigung gem. § 34 BauGB sowohl aus bauplanungsrechtlicher als auch aus bauordnungsrechtlicher Sicht nichts entgegensteht. Das Landratsamt beabsichtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Der Stadt Heilsbronn wird nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (s. Anlage).
Die Ablehnung zur Spielhallenerweiterung hat die Stadt wie folgt begründet:
„Aufgrund des besonders sensiblen historischen Umfeldes (Religionspädagogisches Zentrum (RPZ) und Münsterplatz mit Münster) wird dieses nicht überwiegend gewerblich im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO genutzt.“
Das Anwesen Abteigasse 1 befindet sich zudem in dem satzungsgemäß festgelegten Sanierungsgebiet „Altstadt Heilsbronn.“
Dieser Begründung ist das Landratsamt Ansbach nicht gefolgt und hat daher das gemeindliche Einvernehmen für die Spielhallenerweiterung bereits beim ursprünglichen Bauantrag ersetzt und den Antrag mit Bescheid vom 17.12.2013 genehmigt.
Die wegen Planabweichung eingereichte Tekturplanung wurde im Stadtrat am 28.01.2015 behandelt. Der Stadtrat hat einstimmig an den ablehnenden Beschlüssen des Bau- und Umweltausschusses festgehalten.
Das Landratsamt Ansbach sieht die Spielhalle als Vergnügungsstätte ausnahmsweise im Mischgebiet gem. § 6 Abs. 3 BauNVO für genehmigungsfähig, weil die Grundfläche der Spielhalle unter 100 m2 bleibt. Mit dieser Rechtsgrundlage laufen die bisherigen Argumente der Stadt Heilsbronn ins Leere, weil entgegen der Regel keine Prägung des Mischgebietes durch gewerbliche Nutzungen vorausgesetzt wird.
Seitens der Verwaltung können dieser Rechtsauffassung keine Gründe für die Ablehnung der Spielhallenerweiterung entgegengesetzt werden. Deshalb wird nun dem Gremium empfohlen, die Zustimmung zum Bauvorhaben zu erteilen.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Treppenhauses, Ausbau des Dachgeschosses, Erweiterung der bestehenden Spielhalle und Umbau der bestehenden Gaststätte in der Abteigasse 1, FlNr. 4, Gemarkung Heilsbronn, zu.
Der entgegenstehende Beschluss des Stadtrates vom 28.01.2015 (Nr. 383) wird insoweit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Datenstand vom 24.11.2015 09:24 Uhr