Nahwärmenetz Bürglein; Beschluss über Beitritt zur Genossenschaft und Vertragsabschluss für zwei städt. Anwesen (Feuerwehrhaus und Grundschule)


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 23.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 30. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 23.02.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.09.2020 verbindlich sein Interesse an einem Anschluss der Grundschule Bürglein an das Nahwärmeprojekt in Bürglein bekundet.
Zum Gemeindehaus Bürglein hat der Stadtrat einen kompletten Anschluss beschlossen, sofern die beteiligten Vereine zustimmen, die Versorgung 100%ig gesichert, der Rahmen der Kalkulation eingehalten wird und der Anteil der Stadt an der Gesamtwärmemenge nicht mehr als 40 % beträgt.
Am Mittwoch, den 09.02.2022 hat die Stadtverwaltung die Wärmeliefer- und Abnahmeverträge für die Anwesen Friedenseiche 7 (Gemeindehaus Bürglein) und die Großhabersdorfer Straße 13 (Grundschule Bürglein) sowie die Beitrittserklärung/Beteiligungserklärung zu der Genossenschaft „Nahwärme Bürglein“ enthalten. Die Beitrittserklärung, die Wärmeliefer- und Abnahmeverträge sowie die Satzung sind diesem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.
Die Verträge entsprechen bis auf die Forderung nach einer Dienstbarkeit im Wesentlichen den üblichen Vertragsmustern bzw. orientieren sich an der einschlägigen Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Erwähnenswert dazu ist:
  • Jeweils 6.000,00 € netto pauschale Anschlusskosten
  • Bestellung einer Dienstbarkeit zugunsten der Genossenschaft (auf Anforderung)
  • Lieferbeginn wird für den Dezember 2022 angestrebt
  • Bei Ausfall eines Brenners tritt 2. Brenner ein, dabei kann es bei Temperaturen unter 0 Grad zu geringen Komforteinschränkungen kommen
  • Rücktrittsrecht des Lieferanten bis 30.06.2022
  • Die Laufzeit des Vertrages beträgt 10 Jahre mit Verlängerungsoption (5 Jahre)
Die Zahlung der Anschlusskosten wird für Genossen so lange ausgesetzt, wie die Mitgliedschaft besteht.

Beschluss

Die Stadt Heilsbronn tritt der Genossenschaft Nahwärme Bürglein bei und schließt die vorgestellten Wärmeliefer- und Abnahmeverträge für die Objekte Friedenseiche 7 sowie Großhabersdorfer Straße 13 in Bürglein unter dem Vorbehalt ab, das der Anteil der Stadt Heilsbronn an der Gesamtwärmemenge nicht mehr als 40 % beträgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2022 09:21 Uhr