Bauleitplanung Markt Dietenhofen, Beteiligung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Sondergebiet Windenergie Herpersdorf"; Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
30. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 23.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Markt Dietenhofen beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Herpersdorf“ sowie die zugehörige 8. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Ausgewiesen werden soll ein Sondergebiet für Windnenergieanlagen auf einer Fläche von insgesamt ca. 28ha. Bereits bei der letzten Fortschreibung des Regionalplanes (29. Änderung) der Region Westmittelfranken wurde darüber informiert, dass im Bereich des Marktes Dietenhofen weitere Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden sollen.
Die durch die Bauleitplanung zu ermöglichenden 2 Windenergieanlagen sollen mit einer Gesamthöhe von 250 m und einer Gesamtleistung von ca. 12 MW (Nennleistung pro Anlage 6 MW) ermöglichst werden. Auf den verbleibenden Flächen sollen die land- und forstwirtschaftliche Nutzung erhalten und gesichert werden.
Bereits bei der Fortschreibung des Regionalplanes wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf das Stadtgebiet Heilsbronn erkannt werden.
Nach § 2 Abs. 2 BauGB sind Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Aus Sicht der Stadtverwaltung sind keine nachteiligen Auswirkungen auf das Stadtgebiet Heilsbronn ersichtlich. Eine fachliche Beurteilung erfolgt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens im Übrigen über die zu beteiligenden Fachbehörden und Organisationen (Träger öffentlicher Belange).
Beschluss
In den Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Herpersdorf“ und zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dietenhofen werden keine Einwendungen vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.05.2022 09:21 Uhr