Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das denkmalgeschützte Anwesen Am Weinberg 2, Bonnhof; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 18.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.05.2022 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Dr. Barbara Kaulbach stellt mit Schreiben vom 27.01.2022 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Dachsanierung des denkmalgeschützten Anwesens Am Weinberg 2 in Bonnhof (s. Anlage). Die Zuwendungsanträge für Landkreis und Bezirk wurden bereits Ende Dezember 2021 entsprechend weitergeleitet.
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 59.857,00 €. Die Durchführung war von Ende März bis Ende April 2022 geplant.
Eine Förderung dieser Maßnahme kann nach Richtlinie Nr. 3 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege erfolgen. Bezuschusst werden dabei Maßnahmen ab einem anerkannten denkmalpflegerischen Mehraufwand ab 15.000 € bis 50.000 € mit bis zu 7 %; über 50.000 € denkmalpflegerischem Mehraufwand ist dies eine Einzelfallentscheidung durch den Stadtrat.
Das Landratsamt Ansbach teilt mit Email vom 04.04.2022 (s. Anlage) mit, dass der denkmalpflegerische Mehraufwand vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mit 20.000 € festgelegt wurde. Ein Kreiszuschuss wird voraussichtlich i. H. v. 7 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes i. H. v. 1.400 € in Aussicht gestellt. Der maximale Kreiszuschuss liegt dabei in Höhe der gemeindlichen Förderung.
Es wird deshalb vorgeschlagen, Familie Kaulbauch folgende Förderung in Aussicht zu stellen:
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 7 %, (1,400 €) gewährt.
Im Falle einer Kostenminderung von mehr als 10 % wird gemäß den geltenden Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach der denkmalpflegerische Mehraufwand erneut festgestellt. Dies ändert damit auch den Zuschussbetrag von Kreis und Stadt.

Beschluss

Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird Familie Kaulbach eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 7 %  (1.400 €) in Aussicht gestellt.
Im Falle einer Kostenminderung von mehr als 10 % wird gemäß den geltenden Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach der denkmalpflegerische Mehraufwand erneut festgestellt. Dies ändert damit auch den Zuschussbetrag der Stadt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.09.2022 10:59 Uhr