Zuschussantrag der Schützengesellschaft 1856 Heilsbronn e. V. zur Beschaffung eines Jugendgewehres; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 18.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.05.2022 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Schützengesellschaft 1856 Heilsbronn e. V. beantragt mit Schreiben vom 24.03.2022 die Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung eines Jugendgewehres (s. Anlage).
Die Kosten für diese Anschaffung betragen lt. beiliegendem Angebot insgesamt 1.499 €.
Analog der Förderrichtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn kann die Anschaffung des Jugendgewehres mit 10 % der Gesamtkosten bezuschusst werden.

Beschluss

Der Schützengesellschaft 1856 Heilsbronn e. V. werden 10 % Zuschuss an den Gesamtkosten für die Anschaffung eines Jugendgewehres gewährt. Dies sind 150 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.09.2022 10:59 Uhr