Freistellungsverfahren
Anbau Wintergarten, FlNr. 446/4 Gemarkung Heilsbronn, Flurstraße 27
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 01.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Bauantragsteller planen den Anbau eines Wintergartens auf Flurnummer 446/4 Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Geplant ist ein Wintergarten in der Größe von 4,57 m x 3,36 m. Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau eines Wintergartens auf Flurnummer 446/4 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.07.2022 08:58 Uhr