Freistellungsverfahren Errichtung von Werbeanlagen, FlNr. 365/2 Gemarkung Weiterndorf, Nürnberger Str. 43


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 29.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.06.2022 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beabsichtigt die Errichtung von Werbeanlagen auf Fl.Nr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B15-7. 
Es sind fünf Werbeanlagen geplant. Vier davon befinden sich an den Gebäuden bzw. Freiflächen innerhalb des Baufensters. Die fünfte Werbeanlage befindet sich gemäß Bebauungsplan innerhalb der Bauverbotszone.
Laut Bebauungsplan sind Werbeanlagen und Hinweisschilder zulässig an den Gebäuden und auf den Freiflächen innerhalb des festgesetzten Baufensters. Werbeanlagen in der Bauverbotszone der Staatsstraße ST 2410 sind dem staatlichen Bauamt Ansbach zur Genehmigung vorzulegen. Durch Werbeanlagen dürfen keine Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke oder Verkehrsteilnehmer auf der Staatsstraße erfolgen. 
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen nicht vor.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Vorlage gemäß Art. 58 BayBO als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln. Die Gemeinde erklärt, dass hier das Genehmigungsverfahren durch geführt werden soll. 
Dadurch wird die Zustimmung des Staatlichen Bauamtes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Ansbach eingeholt.

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass zum Bauvorhaben Errichtung von Werbeanlagen auf Fl.Nr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2022 11:10 Uhr