Bauantrag
Neubau Stahlgitterturm, OK Mast 30,58 m, inkl. Stahlbetonfundament
FlNr. 1002 Gemarkung Weißenbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 17.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Neubau eines 30,58 m hohen Stahlgitterturms für eine Mobilfunkstation auf Grundstück Fl.Nr. 1002 Gemarkung Weißenbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich und ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 (BauGB) als privilegiertes Vorhaben zu bewerten, da es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient. Der Flächennutzungsplan weist die vorgesehene Baufläche als Waldfläche aus.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Eine Erschließung durch Wasser-/ Abwasserleitungen ist nicht erforderlich. Aufgrund der Höhe des Turms handelt es sich hier um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 2 BayBO (bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe).
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Stahlgitterturms auf Grundstück Fl.Nr. 1002 Gemarkung Weißenbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
Datenstand vom 07.12.2022 10:31 Uhr