Bauantrag;
Anbringung einer Werbeanlage auf FlNr. 199, Gemarkung Höfstetten
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 21.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller plant die Anbringung einer Werbeanlage auf Fl.Nr. 199, Gemarkung Höfstetten.
Es ist geplant, drei Werbeanlagen an der Hausfassade des Gewerbetreibenden anzubringen. Die Gestaltungselemente sind hinterleuchtet mittels LED-Technik.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Es handelt sich um kein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 BayBO (Werbeanlagen bis zu 1 m²). Ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) einschließlich Automaten sind bauliche Anlagen.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Vorhaben befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Staatsstraße (AN17).
Die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs darf durch bauliche Anlagen und deren Nutzung nicht gefährdet werden. Da jede Werbeanlage darauf gerichtet ist, den Verkehrsteilnehmer abzulenken, kann sie eine Gefahr für den Verkehr hervorrufen. Die Entscheidung obliegt der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Straßenbaubehörde (Staatliches Bauamt).
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vorhanden.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbringung einer Werbeanlage auf Fl.Nr. 199, Gemarkung Höfstetten wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.11.2022 15:52 Uhr