Elementarversicherung für städtische Gebäude; Beratung und Entscheidung über die Absicherung dieser Risiken


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 15.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 15.02.2023 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Eine Wohngebäudeversicherung - die bereits für alle unsere Gebäude vorhanden ist - deckt neben Feuer- und Leitungswasserschäden auch Sturm- und Hagelschäden ab. Auch die Folgeschäden, wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände und Decken beschädigt, sind mitversichert.
Diese tritt aber bei Starkregen und daraus folgenden Überschwemmungen nicht ein. Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen, wenn in kurzer Zeit große Mengen an Wasser in einer geringen räumlichen Ausdehnung, z. B. in einem einzelnen Stadtteil, niedergehen (15 bis 25 Liter pro qm in einer Stunde oder 20 bis 35 Liter pro qm in sechs Stunden) und spricht Warnungen aus, wenn diese Schwellenwerte überschritten werden. Hier bestünde die Möglichkeit, diese durch eine Elementarversicherung zu erweitern.
Eine Elementarversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Naturereignisse wie Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Überschwemmungen.
Die Versicherung übernimmt im Falle eines Schadens Aufräumungs- und Schadenminimierungs-kosten sowie die Kosten für alle notwendigen Reparaturmaßnahmen.
Ein großes Thema ist dabei aber auch der sogenannte Rückstau. Bei extremen Regenfällen kann die öffentliche Kanalisation die Wassermassen oft nicht mehr vollständig aufnehmen und die Keller können voll Wasser laufen.
Voraussetzung, dass die Versicherung in solch einem Fall greift, ist jedoch, dass eine sogenannte Rückstausicherung oder Hebeanlage in die Häuser eingebaut ist sowie die Erhaltung deren Funktionstüchtigkeit. Dies bedeutet, dass diese Absicherungen zwei Mal jährlich zu warten und monatlich zu überprüfen sind. Ist dies nicht gegeben, bezahlt die Versicherung im Falle eines Schadens nicht. Es müsste somit in jedes von uns zu versichernde Gebäude eine Rückstausicherung oder Hebeanlage eingebaut werden. In manchen Gebäuden sind bereits Rückstauklappen vorhanden; in den meisten Fällen müssten diese allerdings nachgerüstet werden. Die monatliche Kontrolle müsste ein Mitarbeiter des Bauhofes durchführen. Die jährliche Kontrolle würde durch eine externe Firma samt Bauhofmitarbeiter durchgeführt.
Zusätzlich würde der Jahresbruttobeitrag einer Elementarversicherung für alle unsere Gebäude folgende Kosten verursachen:
Jahresbruttobeitrag        ohne SB                14.643,24 €
Jahresbruttobeitrag        mit 1.000 SB                13.570,66 €
Jahresbruttobeitrag        mit 2.500 SB                12.439,60 €
Jahresbruttobeitrag        mit 5.000 SB                11.097,75 €

Beschluss 1

Der Abschluss einer Elementarversicherung erfolgt nicht, da es bisher noch keinen Schaden gab, der durch die bestehenden Gebäudeversicherungen nicht abgedeckt wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7

Beschluss 2

Eine Elementarversicherung mit einer SB in Höhe von 5.000 € ist abzuschließen. Parallel sind alle städtischen Gebäude durch eine Rückstausicherung/ Hebeanlage zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

Datenstand vom 13.03.2023 09:18 Uhr