Verkehrsregelung in der Nebenstraße zur Wiesenstraße Heilsbronn; Anordnung eines Durchfahrtsverbotes mit dem Zusatz "Anlieger frei"


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.01.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In seiner Sitzung v. 25.11.2015 hat der Bau- und Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt, eine schriftliche Stellungnahme der Polizeiinspektion Heilsbronn zur Einrichtung eines Durchfahrtverbotes mit dem „Anlieger frei“ für die Nebenstraße zur Wiesenstraße einzuholen.
Für die Einfahrt von der Wiesenstraße in die Nebenstraße soll ein Durchfahrtverbot (Zeichen 267 „Verbot der Einfahrt“) angeordnet werden, damit die Ausfahrt in die Badstraße über die Wiesenstraße und nicht über die Nebenstraße erfolgt.

Anlass sind die neuerrichteten Parkplätze entlang der Nebenstraße, die aufgrund der bestehenden Anordnung eines Gehweges nicht angefahren werden können.

Auf Anfrage der Stadt Heilsbronn mit Schreiben v. 27.11.2015 teilte die Polizeiinspektion am 14.12.2015 mit, dass der Verkehrsregelung in dieser Art nichts entgegensteht.

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, eine verkehrsrechtliche Anordnung in der betreffenden Form zu erlassen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Anordnung eines Durchfahrtverbotes (Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“) für die Nebenstraße zur Wiesenstraße mit dem Zeichen „Anlieger frei“ (Zeichen 1020-30) zu. An der Einfahrt der Wiesenstraße in die Nebenstraße soll ein „Verbot der Einfahrt“ (Zeichen 267) angeordnet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2016 10:04 Uhr