Bauleitplanung des Marktes Dietenhofen
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet "Neudorfer Höhe II"
Frühzeitige Beteiligung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Markt Dietenhofen plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Neudorfer Höhe II“ und hat die Stadt Heilsbronn als benachbarte Gemeinde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung am Verfahren beteiligt.
Es handelt sich um ein Gewerbegebiet im Norden des Kernorts Dietenhofen (siehe anl. Lageplan).
Der Begründung zum Planentwurf kann entnommen werden, dass der Markt Dietenhofen im Jahr 2013 das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 3 b abgeschlossen hat. In Dietenhofen sind zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren gewerblichen Entwicklungsflächen mehr vorhanden, welche die weiterhin hohe Nachfrage nach gewerblichen Nutzflächen decken kann. Das i. S. d. Schaffung neuer gewerblicher Flächen begonnene Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Große Höhe II“ konnte bisher insbesondere aufgrund gegenläufiger Eigentümerinteressen nicht abgeschlossen werden.
Der Markt Dietenhofen ist daher aktuell nicht in der Lage, die Entwicklungsansprüche örtlicher Gewerbetreibender, insbesondere mittelständischer Unternehmen, zur Weiterentwicklung ihrer gewerblichen Nutzungen in Dietenhofen befriedigen zu können. Es besteht hierdurch die latente Gefahr des Verlustes gewerblicher Arbeitsplätze in Dietenhofen. Dies ist im Sinne der Sicherung Dietenhofens als Gewerbestandort im ländlichen Raum aus Sicht des Markts Dietenhofen sowie auch aus Sicht der Landes- und Regionalplanung nicht wünschenswert.
Beeinträchtigungen der Stadt Heilsbronn bzw. der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Heilsbronn, die sich aus der Ausweisung des Gewerbegebietes ergeben könnten, und
aus Sicht der Verwaltung nicht ersichtlich. Insbesondere liegt keine Beeinträchtigung raumordnerischer oder landesplanerischer Ziele vor (s. Begründung zum Planentwurf). Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche sind ebenfalls nicht angezeigt.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass zuletzt in kurzen Abständen Bauleitplanungen für Gewerbegebiete in umliegenden Gemeinden erfolgt sind. Die Entwicklungen werden im Auge behalten, um eigene Planungen nicht durch Standortausweisungen anderer Gemeinden zu gefährden. Bisher wird jedoch keine Gefährdung der planerischen Ziele und des ISEKs gesehen.
Beschluss
Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Neudorfer Höhe II“ des Marktes Dietenhofen besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nicht vorgetragen. Eine Vorlage der Bauleitplanung im Rahmen der Behördenbeteiligung soll nur erfolgen, wenn sich wesentliche Änderungen zur derzeitigen Entwurfsplanung ergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.03.2016 14:15 Uhr