Bebauungsplan Nr. B 43 "Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost - 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße"; a) Ergebnis und Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 22.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 22.06.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.09.2015 (Nr. 715) die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und speziellen artenschutzrechtlichen Überprüfung abgewogen, die geänderte Entwurfsplanung gebilligt und die öffentliche Auslegung beauftragt.
Wegen der Einarbeitung der Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Heilsbronn hat der Stadtrat in der Sitzung vom 02.03.2016 (Nr. 967) der Planungsanpassung zugestimmt und die öffentliche Auslegung der geänderten Entwurfsfassung beauftragt.
Diese fand in der Zeit vom 14.03.2016 bis 15.04.2016 statt. Hierauf gingen Einwendungen ein, die in der als Anlage beigefügten Zusammenfassung tabellarisch dargestellt sind.
Der Bebauungsplan Nr. B 43 betrifft die Grundstücke FlNrn. 43 und 315 sowie Teilflächen des öffentlichen Feldweges FlNr. 42 und der Ortsverbindungsstraße FlNr. 301, alle Gemarkung Weiterndorf.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Christofori und Partner statt. Die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Einwendungen können der genannten Anlage entnommen werden. Der Planer wird die wesentlichen Einwendungen in der Sitzung erläutern.
Folgt der Stadtrat den Abwägungsvorschlägen, kann der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden. Die Bestandskraft des Bebauungsplanes kann jedoch erst nach Genehmigung des im Parallelverfahren geänderten Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch das LRA Ansbach erfolgen. Die Unterlagen hierzu sind dem LRA Ansbach erst kürzlich zugegangen. Dem LRA Ansbach steht eine dreimonatige Prüffrist zu.

Beschluss 1

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken vom 08.04.2016 wird zur Kenntnis genommen. Es wird vollumfänglich auf die Stellungnahme des Planers Bezug genommen. Der Hinweis zum Einzelhandelsausschluss im Planungsgebiet wird in Abwägung aller Belange nicht aufgenommen. Der Ausschluss von Einzelhandel ist in den Kaufverträgen aufzunehmen. Auswirkungen auf die Entwicklungsfähigkeit der Innenstadt können hinreichend ausgeschlossen werden. Die Entwicklungsziele des ISEK bleiben gewahrt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Beschluss 2

a)        Erörterung und Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
Die Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. B 43 „Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost – 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“ werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen. Zu Ziff. 5 (Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken vom 08.04.2016) fand eine Einzelabstimmung statt.
Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Die beigefügte Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 3

b)        Satzungsbeschluss
Aufgrund §§ 1, 2, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) i. V. m.
Art. 81 Abs. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert am 24.07.2015 (GVBl. S. 296) und
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert am 12.05.2015 (GVBl. S. 82) erlässt die Stadt Heilsbronn im Bewusstsein der in der heutigen Sitzung zur Auslegung des Bebauungsplanes und in der Sitzung vom 16.09.2015 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführten Abwägungen folgende

Satzung
§ 1
Der Bebauungsplan Nr. B 43 „Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost – 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“ für die Grundstücke FlNrn. 43 und 315 sowie Teilflächen des öffentlichen Feldweges FlNr. 42 und der Ortsverbindungsstraße FlNr. 301, alle Gemarkung Weiterndorf, ist beschlossen.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Datenstand vom 28.07.2016 08:34 Uhr