Ergänzungsbeschaffungen für HLF 20 der FF Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.12.2016 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat die Beschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeuges, HLF 20, für die FF Heilsbronn im Jahr 2017 zugestimmt. Die Ausschreibung ist nun vorbereitet und wird in Kürze veröffentlicht.
Hierbei stellte sich heraus, dass in die Fahrzeugausschreibung keine Wärmebildkamera und die elektronische Atemschutzüberwachung aufgenommen werden kann. Im Fahrzeug ist eine manuelle Atemschutzüberwachung standardmäßig vorgesehen, die jedoch nicht den Anforderungen für die FF Heilsbronn entspricht. Auch soll die zweite Atemschutzüberwachung vom selben Hersteller bezogen werden, damit die Zubehörteile, die bereits bei der FF Heilsbronn verwendet werden, auch beim HLF 20 eingesetzt werden können. Letzteres war der Verwaltung nicht hinreichend bekannt, weshalb es bisher nicht extra erwähnt wurde. Gleichwohl halten wir auch aus nachfolgender Begründung der FF Heilsbronn eine Beschaffung für angezeigt.
Stellungnahme der FF Heilsbronn zu den beabsichtigten Beschaffungen:
Die FF Heilsbronn benötigt eine zweite Wärmebildkamera aus folgendem Grund:
Die Brandeinsätze werden immer komplizierter, verstärkte Rauchentwicklung und die Brandausdehnung in und an Gebäuden die mit Wärmedämmung und Photovoltaikanlagen versehen sind erschweren die Lokalisierung der Brände.
Ebenso hat die Erfahrung bei großen Betrieben gezeigt, dass die Brände, die in einem Geschoss ausbrechen, das Feuer und die Hitze über Belüftungsanlagen, Absaugungen usw. in die darüber liegenden Bereiche vordringt. Hierzu müssen die Atemschutzgeräteträger nicht nur den Brandherd sondern auch die Ausdehnung finden und kontrollieren.
Dies ist mit einer Wärmebildkamera nicht mehr möglich. Die zeitgleiche Brandbekämpfung, das Erkennen der Ausdehnung in andere Stockwerke, Anbauten usw. und das Auffinden von vermissten Personen in diesen Bereichen ist für eine Schadensbegrenzung und dem Selbstschutz der Feuerwehrmänner und Frauen von enormer Wichtigkeit.
Aus diesen Gründen ist eine zweite Wärmebildkamera dringend erforderlich.
Die FF Heilsbronn benötigt für die große Anzahl der Atemschutzgeräteträger eine zweite Überwachung:
Anhand von vielen Brandeinsätzen mit einer Vielzahl von Angriffstrupps, die überwacht werden müssen, ist eine zweite Atemschutzüberwachung nötig. Mit einer Überwachung können maximal 6 Trupps überwacht werden. Dies ist bei einem größeren Schadensereignis auf keinen Fall ausreichend, wie die Brände in Ketteldorf und bei der Fa. Kupfer gezeigt haben.
Aus diesen Gründen ist eine elektronische Überwachung dringend erforderlich.
Für die Wärmebildkameras gibt es noch bis zum Jahresende 2016 eine Förderung mit einem Festbetrag von 2.750 EUR. Das Angebot für die Wärmebildkamera ergab Ausgaben i. H. v. 6.681,85 EUR. Die Verwaltung beabsichtigt die sofortige Bestellung der Wärmebildkamera, um die Förderung noch auszunutzen, wenn auch das Fahrzeug erst im Jahr 2017 beschafft wird. Die vorhandene Wärmebildkamera aus dem Jahr 2011 hatte damals 14.125,30 EUR gekostet.
Die zweite Atemschutzüberwachung, Checkbox 5+1 der Fa. Pölz, kostet 1.919 Euro.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Beschaffung einer Wärmebildkamera und der elektronischen Atemschutzüberwachung für die FFW Heilsbronn zu und genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2017 09:03 Uhr