Bauvoranfrage Schmidt Jörg und Scheuerpflug Marina, Egerländer Straße 2, 90613 Großhabersdorf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 27, Gemarkung Betzendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.04.2016 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem unbebauten Grundstück FlNr. 27/0, Gemarkung Betzendorf. Vorliegend wird mittels einer formlosen Bauanfrage die Bebaubarkeit des Grundstücks erfragt.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes angemerkt:

Gemäß dem Flächennutzungsplan der Stadt Heilsbronn liegt das Bauvorhaben in einer gemischten Baufläche.
Nach bauplanungsrechtlicher Beurteilung befindet sich das Baugrundstück im Innenbereich, da eine Baulücke zwischen der bereits bestehenden Bebauung vorliegt, die geschlossen werden soll. Das Einzelvorhaben ragt auch nach den Darstellungen nicht in den Außenbereich hinein.

Das Vorhaben fügt sich sowohl hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.

Die Erschließung ist gesichert.

Der bestehende Entwässerungskanal muss noch umverlegt werden. Die Schätzkosten liegen hier bei rund 6.500,00 €. Dies war bereits Beratungsgegenstand in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses v. 14.01.2015. D ie Umverlegung wurde aber bis dato zurückgestellt. Im Zuge der Hochbaumaßnahme wird diese dann entsprechend ausgeführt. Eine unentgeltliche dingliche Sicherung des Kanals ist hier noch erforderlich.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage des Herrn Jörg Schmidt und der Fr. Martina Scheuerpflug auf dem Grundstück FlNr. 27, Gemarkung Betzendorf, wird zugestimmt. Die Umverlegung des Kanales erfolgt im Zuge der Hochbaumaßnahme durch die Stadt Heilsbronn. Eine unentgeltliche dingliche Sicherung des Kanales ist hier entsprechend vor Baubeginn abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2016 08:48 Uhr