Bauvoranfrage Gewerbepark Heilsbronn GmbH, Fabrikstraße 18, 91560 Heilsbronn
Errichtung von 8 Einfamilienhäusern, 3 Einfamilienhäusern mit Werkstatt/Büro-Anbau und 2 Lagerhallen mit Photovoltaikanlagen auf Fl.Nr. 293/3, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Antrag vom 11.11.2016 (Eingang am gleichen Tag) beantragt die Gewerbepark Heilsbronn GmbH für das nachfolgende Vorhaben auf ihren Grundstücken mit den FlNrn. 293/3, 293/6, 293/7, 293/8 und 293/9 der Gemarkung Heilsbronn, einen Vorbescheid (s. Bauzeichnung, im RiS eingestellt):
- Neubau: Errichtung von 8 Einfamilienhäusern
3 Einfamilienhäuser mit Werkstatt / Büro-Anbau
2 Lagerhallen mit Photovoltaikanlagen
Ein Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung bei einem Vorbescheidsantrag gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO wurde gestellt. Die Verwaltung sieht die Befreiung der Nachbarbeteiligung kritisch. Wir erinnern an die vorherigen Vorgänge zwecks Fabrikstraße.
Eine konkrete Frage, über die im Vorbescheid zu entscheiden wäre, wurde nicht gestellt. Beigefügt wurde aber eine bauplanungsrechtliche Bewertung des Vorhabens durch eine Anwaltskanzlei aus Nürnberg an die Antragsteller. Es wurde darin zur grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens Stellung bezogen. Es ist also davon auszugehen, dass die bauplanungsrechtliche Bewertung des Vorhabens mit der Bauvoranfrage verfolgt wird.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.12.2016 die Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“ erlassen, die seit 09.12.2016 in Kraft ist. Danach dürfen Vorhaben nach § 29 Baugesetzbuch (BauGB) nicht durchgeführt werden. Das geplante Vorhaben stellt nach Einschätzung der Verwaltung eine Errichtung von baulichen Anlagen gem. § 29 BauGB dar.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, mit dem Bau- und Umweltausschuss einen Vorschlag zu erarbeiten und anschließend mit dem Stadtrat diesen Vorschlag, nach weiteren eingehenden Beratungen dazu, zu fassen. Ein Beschlussvorschlag könnte auch sein, falls der Bau- und Umweltausschuss und der Stadtrat keinen anderen oder geänderten Beschlussvorschlag vorschlagen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss fasst nach Beratung der Sachlage folgenden Vorschlag für den Stadtrat:
„Der Stadtrat stimmt dem Bauvorhaben, welches die Gewerbepark GmbH mit Antrag auf Vorbescheid vom 11.11.2016 verfolgt, hiermit nicht zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird folglich hiermit nicht erteilt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.01.2017 10:38 Uhr