Außenbereichssatzung Nr. 9 "Defersdorf-Nord" des Marktes Roßtal; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.01.2017 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Defersdorf, nördlich abgesetzt vom Ortskern im Außenbereich. Die Aufstellung der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB soll Baumöglichkeiten in ihrem Geltungsbereich erleichtern. Die Planung dient der Errichtung oder Änderung von Wohnzwecken dienenden Vorhaben sowie kleineren, nicht stärenden Handwerks- und Gewerbebetrieben.

Belange der Stadt Heilsbronn werden durch die Außenbereichssatzung des Marktes Roßtal nicht beeinträchtigt. Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit der Außenbereichssatzung Nr. 9 „Defersdorf-Nord“ des Marktes Roßtal besteht Einverständnis. Einwendungen werd en im Verfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.01.2017 10:54 Uhr