Beschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 49 "Heilsbronn, nördliche Betzendorfer Straße"
Daten angezeigt aus Sitzung:
45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 08.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 49 „Nördliche Betzendorfer Straße“ beschlossen und anschließend für dieses Plangebiet eine Veränderungssperre erlassen. Vorangegangen war ein vorliegender Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im späteren Geltungsbereich der Veränderungssperre. Auf die entsprechende Sitzungsvorlage wird verwiesen.
Die aktuell gültige Veränderungssperre endet mit Ablauf des 08.04.2023.
Seit Januar 2022 laufen Immissionsschutzuntersuchungen, bedingt insbesondere durch die nah angrenzende Bahnlinie Nürnberg – Ansbach. Nach den Ergebnissen der Voruntersuchungen (Bestandsermittlung) wurde im Juni 2022 die Untersuchung der Immissionsbelastung beauftragt. Abschließende Untersuchungsergebnisse liegen bislang noch nicht vor. Im Laufe der Untersuchungen hat sich gezeigt, dass der Untersuchungskorridor aufgrund der bahnbedingten Lärmbelastung geändert werden musste. Berücksichtigt werden muss auch die neu entstehende Lärmbelastung nach Errichtung des neuen Bahnüberganges im Bereich der Caspar-Othmayr-Straße. D.h. nicht nur die derzeitige Belastung, sondern auch die künftige Belastung ist zu untersuchen.
Die Veränderungssperre könnte nach Ablauf dieses weiteren Jahres ggf. nach § 17 Abs. 2 BauGB nochmals um ein Jahr verlängert werden.
Beschluss
Der Stadtrat Heilsbronn beauftragt den Ersten Bürgermeister die anliegende Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum B 49 „Nördliche Betzendorfer Straße“ auszufertigen und anschließend öffentlich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Schmidt war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Konventsaal.
Datenstand vom 15.03.2023 09:41 Uhr