Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes auf dem Festplatzgrundstück in der Altendettelsauer Straße in Heilsbronn; Beschlussfassung über die Grundzüge einer Benutzungsordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 08.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In seiner öffentlichen Sitzung am 23.10.2019 hat der Stadtrat Heilsbronn die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes auf dem Festplatzgrundstück in der Altendettelsauer Straße in Heilsbronn beschlossen. Da nun die ersten Aufträge, technische Einbauten Sanitär und Strom, sowie das Infosystem, vergeben werden konnten, wäre die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes nach seiner baulichen Fertigstellung entweder mittels Nutzungsordnung oder Nutzungssatzung zu regeln.
Mit einer Ordnung wird die Nutzung privatrechtlich ausgestaltet, bei einer Satzung öffentlich-rechtlich. Im Falle einer privatrechtlichen Regelung erfolgt die Durchsetzung von Ahndungsmaßnahmen, beispielsweise mittels ausgesprochenen Hausverbots. Im Falle einer öffentlich-rechtlichen Regelung müsste der Betroffene zunächst angehört werden und auf Verlangen auch eine schriftliche Ausfertigung des abschließenden Bescheides (Hausverbot) ausgefertigt werden. Im privaten Recht entfallen diese Schritte und die Beauftragten könnten bspw. mündlich vor Ort ein Hausverbot aussprechen und dieses durchsetzen.
Auch steuerliche Gesichtspunkte sind allerdings zu beachten, die auch verwaltungsintern noch geprüft werden. Die Stadtverwaltung schlägt daher zunächst vor, nur über die inhaltlichen Regelungen zur Nutzung des Wohnmobilstellplatzes zu beraten. Die Regelungen der anl. Benutzungsordnung könnten inhaltsgleich auch in eine Benutzungssatzung übernommen werden. Beraten und beschlossen werden sollen in der anberaumten Sitzung daher zunächst nur die inhaltlichen Regelungen der Benutzung des Wohnmobilstellplatzes. Der förmliche Erlass einer Benutzungsordnung oder einer Benutzungssatzung erfolgen gesondert.
Auch die zu erhebenden Gebühren oder Entgelte sind noch zu berechnen und durch den Stadtrat mittels Ordnung oder Satzung festzusetzen.
Beschluss
Der Stadtrat Heilsbronn beschließt die anliegenden Regelungen als Inhalte einer Stellplatzordnung oder einer Stellplatzsatzung für den Wohnmobilstellplatz auf dem Festplatzgelände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.05.2023 11:20 Uhr