Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 395/79 Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 08.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.02.2023 ö beschliessend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flurnummer 395/79,Gemarkung Heilsbronn. 
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 6a - I. 
Es ist ein unterkellertes Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 12,975 m x 9,85 m und einer sich anschließenden Doppelgarage von 6,52 m x 9,47 m geplant. 
Eine Behandlung im Freistellungsverfahren ist nicht möglich, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. Zu folgenden Festsetzungen wurden Befreiungen beantragt:
gemäß Bebauungsplan:
geplant:
Garagenstandort festgelegt
Garage östlich ans Haus angebaut
Garage - Dachform Satteldach Dachneigung 30° - 48°
Flachdach
Garage - Dachneigung dem Hauptgebäude anzupassen
Flachdach
EFH -zulässige Geschosse I+D
zwei Vollgeschosse
Satteldach mit 42° - 54°
Satteldach 22 °
Traufenvorsprung max 0,5 m Außenkante Regenrinne
Traufenvorsprung ca. 80 cm 
Fenster- und Türenformate stehendes Rechteck
Teilweise liegendes Rechteck
Dachfarbe rot
grau

Als Begründung wurden jeweils gestalterische Gründe aufgeführt.
Zu vorgenannten Punkten wurde im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans bereits vergleichbaren Befreiungen zugestimmt. Die Abweichungen sind aus Sicht der Bauverwaltung städtebaulich vertretbar und Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen vor.
Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flurnummer 395/79,Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2023 17:03 Uhr