Bauvoranfrage
Verlängerung Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Lehrlingswohnung und Garage, FlNr. 108 Gemarkung Müncherlbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 08.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Zum Bauantrag Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Lehrlingswohnung und Garage auf Flurnummer 108,Gemarkung Müncherlbach aus dem Jahre 2017 wurde die bauaufsichtliche Genehmigungsfähigkeit durch das Landratsamt erstmals mit Vorbescheid vom 09.01.2018 bestätigt. Mit Bescheid vom 12.07.2021 wurde die Geltungsdauer des Vorbescheides ab 17.03.2021 um weitere zwei Jahre verlängert.
Der Antragsteller hat nun erneut eine Verlängerung des genehmigten Vorbescheides beantragt.
Ein Vorbescheid erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren ein Bauantrag gestellt wird. Die Frist kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn das der Antragsteller vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt.
Der Antrag auf Fristverlängerung ging mit Schreiben vom 07.02.2023. bei der Stadt fristgerecht ein. Das gemeindliche Einvernehmen zur Fristverlängerung des Vorbescheides ist zu erteilen.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Fristverlängerung des Vorbescheides Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Lehrlingswohnung und Garage auf Flurnummer 108, Gemarkung Müncherlbach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.04.2023 10:21 Uhr