Erfüllung der beihilferechtlichen DAWI-Berichtspflichten: Beschlussfassung über einen Betrauungsakt der Stadt Heilsbronn zur Führung des städtischen Freibades durch die Stadtwerke Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
47. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 29.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadt Heilsbronn betreibt das Freibad über den Eigenbetrieb Stadtwerke Heilsbronn. Diese Unternehmung bleibt wirtschaftlich defizitär, weil solche Leistungen nicht zu Marktpreisen erbracht werden können. Da sie aber für das Gemeinwohl als besonders wichtig angesehen werden, erfolgt ein Verlustausgleich aus kommunalen Mitteln. Gemeinwohlbezogene Leistungen können so in guter Qualität und zu sozialverträglichen Bedingungen angeboten werden.
Die Stadt Heilsbronn muss sich dabei der Herausforderung stellen, eine attraktive und zugleich beihilfenrechtskonforme Versorgung ihrer Einwohner zu gewährleisten. Das Mittel der Wahl ist in diesem Fall die sog. Betrauung mit „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (DAWI).
Da die Stadt Heilsbronn die Stadtwerke damit betraut, eine unwirtschaftliche Leistung anzubieten und sie die Defizite im Gegenzug ausgleicht, liegt keine Begünstigung im Sinne von Art. 107 AEUV vor. Mit anderen Worten hat der Empfänger in Höhe der Deckungslücke keinen finanziellen Vorteil, weil er zum Wohle der Allgemeinheit mit einer verlustträchtigen Tätigkeit verpflichtet wurde. Diese Verpflichtung wird durch einen sog. Betrauungsakt begründet:
„Die Stadt Heilsbronn betraut hiermit die Stadtwerke Heilsbronn, wie bisher, das städtische Freibad gemäß den Beschlüssen der Gremien der Werke und der Stadt zu führen und der Allgemeinheit zu den vom Stadtrat zu genehmigenden Eintrittsgebühren zur Verfügung zu stellen. Die Kompensation der hierdurch für die Stadtwerke entstehenden wirtschaftlichen Belastung wird jährlich durch den Stadtrat durch Beschluss festgelegt.“
Beschluss
Folgender Betrauungsakt der Stadt Heilsbronn wird beschlossen:
Die Stadt Heilsbronn betraut hiermit die Stadtwerke Heilsbronn, wie bisher, das städtische Freibad gemäß den Beschlüssen der Gremien der Werke und der Stadt zu führen und der Allgemeinheit zu den vom Stadtrat zu genehmigenden Eintrittsgebühren zur Verfügung zu stellen. Die Kompensation der hierdurch für die Stadtwerke entstehenden wirtschaftlichen Belastung wird jährlich durch den Stadtrat durch Beschluss festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2023 10:32 Uhr