Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadt erhebt Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis auf Grundlage der „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Heilsbronn“ (Kostensatzung) vom 29.11.2001 in Verbindung mit dem kommunalen Kostenverzeichnis. (Komm-KVz).
Bisher wurde auf eine Änderung und einer damit einhergehenden evtl. Erhöhung der darin vorgeschlagenen Gebührensätze verzichtet.
Nachdem die Kostensatzung seit vielen Jahren nicht geändert wurde und dies zu einer Beanstandung der überörtlichen Rechnungsprüfung geführt hat, muss die Stadt ihre Satzung nun neu fassen.
Ein Entwurf der Kostensatzung samt Kostenverzeichnis liegt dieser Vormerkung ebenso bei wie ein Vergleich zum bestehenden Kostenverzeichnis. Der Entwurf des vorliegenden Kostenverzeichnisses entstammt dem Muster des Bayerischen Gemeindetages. Dieses ergänzt das vom Bayerischen Innenministerium herausgegebene amtliche Muster um typische, nach der Auffassung des Bayerischen Gemeindetags verwaltungskostenpflichtige Amtshandlungen im Bereich der öffentlichen Einrichtungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung.
Beschluss
Einer Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Heilsbronn wird zugestimmt (s. Anlage).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.11.2023 12:38 Uhr