Netzentwicklungsplan Strom - Konsultationsverfahren zum zweiten NEP-Entwurf;
ggf. Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 15.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 24. März 2023 den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2023) veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045, Version 2023, ist seit dem 26. April 2023 beendet. Nach inhaltlicher Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen haben die Übertragungsnetzbetreiber den ersten Entwurf überarbeitet. Der daraus resultierende zweite Entwurf wurde am 12. Juni 2023 veröffentlicht und an die Bundesnetzagentur übergeben. Die Bundesnetzagentur hat den überarbeiteten Entwurf des Netzentwicklungsplans geprüft. Nun beteiligt sie die betroffenen Behörden sowie die Öffentlichkeit, bevor sie den Netzentwicklungsplan bestätigt.
Die Verwaltung empfiehlt auch von Seiten der Stadt Heilsbronn eine Stellungnahme abzugeben.
Im Netzentwicklungsplan wird auch die Neuanbindung des UW Raitersaich dargestellt. Auch auf dieser Ebene sollte (der Bundesnetzagentur) kommuniziert werden, dass die südliche Leitungseinführung nur im Wege der Waldüberspannung oder im Wege der Nutzung der Bestandstrasse erfolgen soll und in diesem Zuge kein Waldeinschlag erfolgen soll.
Beschluss
Der Erste Bürgermeister der Stadt Heilsbronn wird beauftragt, im Namen der Stadt Heilsbronn eine Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2023) im Sinne der Sitzungsvormerkung abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.12.2023 11:06 Uhr