Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes; a) Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.11.2017 b) Beschluss über Stellungnahme der Stadt Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.12.2017 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 13.11.2017 hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (s. Anlage) mitgeteilt, dass die Bayerische Staatsregierung die Durchführung einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) beschlossen hat.
Hierzu fanden in der Vergangenheit Beteiligungen statt (s. hierzu umfangreiche Vormerkung vom 09.11.2016 (Nr. 1350).
Da der Bayerische Landtag am 09.11.2017 dem Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Teilfortschreibung des LEP mit Maßgaben zugestimmt hat, ergeben sich noch Änderungen, für die ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt wird, und zwar zu den Themen
2.1        Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und Anhang 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“),
3.3        Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot sowie
5.3.1        Lage im Raum (Einzelhandelsgroßprojekte).
Gegenstand des Beteiligungsverfahrens ist außerdem eine - die Region um Heilsbronn nicht betreffende - Änderung bei § 3 der Verordnung über das LEP (Übergangsregelung zu Lärmschutzbereichen – s. hierzu Bekanntmachung vom 22.02.2017, Nr. 1495).
Wie für jedermann besteht auch für die Kommunen die Möglichkeit, sich gegenüber dem Staatsministerium zur Teilfortschreibung des LEP bis zum 22.12.2017 zu äußern.
Die Planung steht mit allen Anlagen im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de zur Verfügung und kann dort von interessierten Ratsmitgliedern eingesehen werden, da es nicht möglich ist, die großformatigen und umfangreichen Unterlagen in Papierform zur Verfügung zu stellen. Aus der Karte „Zentrale Orte“ ist allerdings der den hiesigen Bereich betreffende Ausschnitt beigefügt (Anlage). Stellungnahmen sind nur zu den Änderungen zugelassen, die im Fortschreibungsentwurf farbig hervorgehoben sind.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit Schreiben vom 27.11.2017 beantragt, eine umfassende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes an die Oberste Landesplanungsbehörde abzugeben. In der Stellungnahme soll auf die geplanten Änderungen beim Anbindegebot, beim Zentrale-Orte-System und der Lage im Raum von Einzelhandelsgroßprojekten eingegangen werden (…), s. Anlage.
Der Bayerische Gemeindetag (BayGT) hat mit Schreiben vom 06.12.2017 eine Stellungnahme übersandt (s. Anlage). Die Stellungnahmen wurden auszugsweise zu den relevanten Punkten nachfolgend aufgenommen.
Von allgemeiner Bedeutung oder lokalem Interesse sind nach Einschätzung der Verwaltung folgende Änderungen, welche auch Gegenstand des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.11.2017 ist:
Zentrale Orte (ZOS)
Im Anhang 1 „Zentrale Orte“ wurde im Abschnitt „Mittelzentren – Regierungsbezirk Mittelfranken“ (Seite 17) das nach bisherigem Planungsstand vorgesehene Doppelzentrum aus Heilsbronn und Neuendettelsau unter Einbeziehung der Stadt Windsbach nun zum Mehrfach-/Dreifachzentrum erweitert.
Bayer. Gemeindetag:
Ausgehend von der Tatsache, dass das ZOS im LEP 2013 von früher sieben auf die drei Hierarchiestufen Grund-, Mittel- und Oberzentren reduziert wurde, sah der BayGT die bereits im Entwurf 2016 neu eingeführte Stufe der Metropolen kritisch. Die in der Teilfortschreibung nun zwischen unterhalb der Metropolen eingeschobene Stufe der Regionalzentren (Anm.: Ingolstadt, Regensburg und Würzburg) hält der BayGT für verfehlt, da dies eine inflationäre Entwicklung bei den oberen Hierarchiestufen zu Lasten der Mittelzentren darstellt. Alternativ hätte es nahegelegen, die drei Städte mit den Metropolen in einer gemeinsamen Stufe zusammenzufassen.
Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
Das ZOS soll so weiterentwickelt werden, dass es seiner ursprünglichen Steuerungsfunktion wieder gerecht wird. Eine wahllose Aufstufung, wie sie jetzt vorgesehen ist, ist abzulehnen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt Heilsbronn hat sich bereits in seiner letzten Stellungnahme vom 14.11.2016 (Beschluss Stadtrat vom 09.11.2016, Nr. 1350) für ein Dreifachzentrum Heilsbronn-Neuendettelsau-Windsbach ausgesprochen. Die aktuelle Fassung des LEP hat das nun beachtet, weshalb vorgeschlagen wird, erneut in der Stellungnahme das Mittelzentrum Heilsbronn-Neuendettelsau-Windsbach positiv zu begrüßen.
2. Zersiedelung / Anbindegebot
Zu diesem Punkt wird auf die beigefügte vergleichende Übersicht (Anlage) verwiesen.
Bayer. Gemeindetag:
Mit der Modifizierung der Ausnahmen vom Anbindegebot besteht Einverständnis.
Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
Die geplante Lockerung des Anbindegebotes ist abzulehnen. Die vom Landtag beschlossenen Maßgaben zur Entschärfung der Lockerung sind nicht geeignet, Flächenfraß und Zersiedelung zu vermeiden.
Damit zusammenhängend soll das Instrument des Zielabweichungsverfahrens nicht weiter aufgeweicht werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der letzten Stellungnahme wurde zu diesem Punkt auf die Stellungnahme des BayGT vom 19.10.2016 verwiesen. Damals hat der BayGT einen massiven Eingriff in die Entscheidungshoheit der Gemeinden ausgeführt. In der aktuellen Stellungnahme geht der BayGT nun mit der Modifizierung konform. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen lehnen dagegen die Regelungen unter Ziff. 3.3 (Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot) gänzlich ab. Die Verwaltung sieht zum einen keine Notwendigkeit mehr, auf die Stellungnahme des BayGT nochmals gesondert hinzuweisen und empfiehlt jedoch gleichzeitig auch nicht, der ablehnenden Haltung im Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu folgen. Insbesondere die Möglichkeit interkommunale Gewerbegebiete zu planen sollte im Hinblick auf die wenigen Flächenressourcen für Gewerbegebiet, welche der Stadt Heilsbronn zur Verfügung stehen, nicht abgelehnt werden.
3. Einzelhandelsgroßprojekte
Zu diesem Punkt wird ebenfalls auf die Übersicht verwiesen.
Bayer. Gemeindetag:
Der BayGT begrüßt die auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurückgehende Klarstellung, dass zwei benachbarte Betriebe (z. B. Nahversorgungs- und Getränkemarkt), die zusammen 1.200 m² Verkaufsfläche überschreiten, nicht als unzulässige Agglomeration zu betrachten sind.
Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
Die zulässige Verkaufsfläche von derzeit 1.200 m² in allen Gemeinden unabhängig ihrer zentralörtlichen Funktion wird auf 800 m² reduziert. Eine Agglomeration von bereits zwei Betrieben gilt als Einzelhandelsgroßprojekt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Heilsbronn aus 2010 ging bereits davon aus, dass eine Stärkung der Innenstadt nicht ohne eine Entwicklung der Nahversorgungsbereiche möglich ist (Kaufkraftbindung). Die Nahversorgungsbereiche in Heilsbronn zeigen auf, dass auch unsere Märkte die Verkaufsflächen erweitert haben oder planen. Eine Beschränkung auf 800 m² würde einen deutliche Einschränkung bedeuten und Weiterentwicklungen beeinträchtigen.

Beschluss 1

Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.11.2017 wird zugestimmt und die dem Antrag als Anlage beigefügte Stellungnahme seitens der Stadt Heilsbronn abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Stadtrat nimmt von der aktuellen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms einschl. der Begleitunterlagen Kenntnis, die das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat mit Schreiben vom 13.11.2017 für ein Beteiligungsverfahren übersandt hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

Beschluss 3

Die geplante Schaffung eines neuen Mittelzentrums im östlichen Landkreis Ansbach, nunmehr aus den Kommunen Heilsbronn, Windsbach und Neuendettelsau wird ausdrücklich begrüßt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 08.02.2018 15:38 Uhr