Bauantrag Tektur des Garagendaches zusätzlich Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 292/6, Gemarkung Weißenbronn, Bergstraße 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2017 ö beschliessend 1.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller beantragt einerseits die Neuerrichtung eines Carports und andererseits die Änderung der Dachform der bestehenden Garage in Satteldach.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Der überdachte Stellplatz ist nicht verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 BayBO, da bereits eine Grenzbebauung auf dem Grundstück vorliegt und damit die max. zulässige Grenzbebauung von 15 m überschritten wird.
Die Nachbarunterschriften liegen mit einer Ausnahme vor. Die Eigentümerin des östlich angrenzenden Grundstücks ist verstorben und der neue Eigentümer noch nicht bekannt.
Die Vorhaben befinden sich im Innenbereich, bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich, das gemeindliche Einvernehmen ist daher zu erteilen.
Der Carport soll bis an die Grundstücksgrenze zur Straße angebaut werden. Ein Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche kann bauplanungsrechtlich nicht gefordert werden. U.U. wären Abstandsflächen einzuhalten, eine dahingehende Beurteilung obliegt dem Landratsamt Ansbach.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur des Garagendaches und der Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 292/6, Gemarkung Weißenbronn, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.03.2017 16:22 Uhr