Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 387/7, Gemarkung Bürglein, Korngrundweg 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2017 ö beschliessend 1.11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Ein Bebauungsplan für das Baugrundstück liegt nicht vor. Das Grundstück grenzt lediglich an den Bebauungsplan Nr. B 4 für das Gebiet Bürglein-Nord an.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB (Innenbereich). Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung (Allgemeines Wohngebiet) ein.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird eingehalten. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 387/7, Gemarkung Bürglein, wird erteilt.
Immissionen durch Beerdigungen am benachbarten Friedhof sind zu dulden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2017 16:22 Uhr