Information über die Auswirkungen der neuen Richtlinie "Personalbonus" in Kindertagesstätten
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Ausschusses für Bildung, 19.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen des Verwaltungsbonus wurde seit 01.12.2020 eine Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden eingestellt. Diese Kraft an der Kindertagesstätte Peter Pan hat sich sehr bewährt.
Die Richtlinie wird zum 08.06.2023 durch den in Kraft getretenen Personalbonus als unmittelbare Nachfolgeleistung ersetzt, der finanziell jedoch deutlich geringer ausfällt.
Die Richtlinien sind unmittelbar anschlussfähig. Für zusätzliches Personal, für das bisher ein Leitungs- und Verwaltungsbonus gewährt wurde, kann künftig ein Personalbonus beantragt werden.
Auf folgende wichtige Neuerungen wird hingewiesen:
- Ein Personalbonus wird gewährt, wenn zusätzlich Personal im Umfang von mindestens fünf Wochenstunden beschäftigt wird.
- Unter „zusätzlich“ ist zu verstehen: Neueinstellung, Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit, Folgeantrag nach Leitungs- und Verwaltungsbonus
- Unter den Begriff „Personal“ fällt:
Pädagogische und hauswirtschaftliche Kräfte sowie Verwaltungskräfte, Auszubildende im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ).
Pädagogische Kräfte nur, wenn diese nicht zugleich im Anstellungsschlüssel oder in der Fachkraftquote berücksichtigt werden.
- Das zusätzliche Personal ist im KiBiG.web zu dokumentieren. Angaben zum zusätzlichen Personal (z.B. Neueinstellung, Ausscheiden, Änderung der Stundenzahl) sind monatlich zu aktualisieren (Fördervoraussetzung!).
- Ein Leitungskonzept muss dagegen nicht mehr vorgelegt werden.
- Zusätzliches Personal muss konkret einer einzelnen Einrichtung zugeordnet werden. Eine Aufteilung von Arbeitsstunden ist möglich (z.B. zusätzliche Verwaltungskraft mit 30 Arbeitsstunden/Woche arbeitet 15 Stunden in Einrichtung A und 15 Stunden in Einrichtung B. Der Bonus kann für jede Einrichtung mit jeweils 15 Stunden beantragt werden).
- Zusätzliches pädagogisches Personal, für das ein Personalbonus gewährt wird, darf nicht in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden und darf nicht zur Erfüllung der Fachkraftquote berücksichtigt werden.
- Die Antragstellung erfolgt unmittelbar durch die Träger im KiBiG.web (nicht mehr durch die Gemeinde)
- Antragsfrist für das Bewilligungsjahr 2023 ist der 30. September 2023.
Im Haushalt 2023 wurde mit 85.000 Euro gerechnet (orientiert am Vorjahr). Im Jahr 2022 gab es eine Förderung für den Leitungs- und Verwaltungsbonus in Höhe von 91663,82 Euro für ein Jahr.
Die Höhe des Personalbonus 2023 beträgt 20.000 Euro, die jährlichen Personalkosten ca. 30.000,00 €.
Der Bonus wird längstens bis 31. Dezember 2024 gewährt.
Der Personalbonus wird jährlich gewährt, das betreffende, bis zum 30.11.2023 befristete Arbeitsverhältnis deshalb bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 31.07.2023 15:16 Uhr