Vollzug des BayStrWG; Einziehung von öffentlich gewidmeten Feld- und Waldwegen der Gemarkung Ketteldorf im Bereich des Jakobsweges; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 13.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.03.2024 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2023 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Einziehung der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Ketteldorf im Bereich des Jakobsweges zu prüfen und dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Im vorliegenden Fall kommen insgesamt 2 Grundstücke in Betracht, welche jeweils mit Eintragungsverfügung vom 25.07.1961 als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet wurden (s. Anlage). Hierbei handelt es sich um die Grundstücke mit den Flurnummern 437; 468 jeweils Gemarkung Ketteldorf. 
Eine Einziehung der Flächen und somit die „Entwidmung“ ist aufgrund fehlender allgemeinen Einziehungsvoraussetzungen rechtlich grundsätzlich nicht möglich. Insbesondere kann kein Nachweis erbracht werden, dass die Feld- und Waldwege jegliche Verkehrsbedeutung verloren haben (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG). Alleine durch die Nutzung als Wanderweg besteht die Verkehrsbedeutung in jedem Falle fort. Sollte eine Einziehung nicht durchgeführt werden, so wären die bereits im Dezember und im Rahmen der Ortsbesichtigung des Stadtrates aufgeführten Waldarbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durchzuführen. Im Falle der Einziehung der Feld- und Waldwege wäre eine Nutzung für verkehrliche Zwecke oder Wanderzwecke weiterhin möglich. Grundsätzlich besteht ein Recht auf freien Naturgenuss.
Die Einziehung ist drei Monate vorab ortsüblich bekanntzugeben und erst anschließend rechtswirksam, Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG.

Beschluss

Der Stadtrat Heilsbronn beschließt die Einziehung des als öffentlich gewidmeten Feld- und Waldwegs auf den Grundstücken FlNr. 437 und 468 Gemarkung Ketteldorf und beauftragt die Verwaltung die Einziehung durchzuführen bzw. öffentlich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.05.2024 09:15 Uhr