Bauantrag;
Anbau eines Balkons an Wohnhaus FlNr. 313, Gemarkung Seitendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 17.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragssteller planen den Anbau eine Balkons an das bestehende Wohnhaus. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück mit der FlNr. 313 Gemarkung Seitendorf verwirklicht werden.
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll.
Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Aus diesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Es werden keine zusätzlichen Stellplätze benötigt.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu dem geplantem Vorhaben zu erteilen
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag „Anbau eines Balkons an Wohnhaus“ auf dem Grundstück mit der FlNr. 313 Gemarkung Seitendorf wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 09:29 Uhr