Antrag auf Vorbescheid;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf den zusammengelegten Grundstücken FlNr. 486, 487/2 und 487/3, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 17.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragssteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Vorhaben soll auf den Grundstücken mit den FlNrn. 486, 487/2, 487/3 Gemarkung Heilsbronn verwirklicht werden. Der Antragsteller stellt hierzu einen Antrag auf Vorbescheid. Bei einem Antrag auf Vorbescheid hat der Antragsteller eine konkrete Frage zu formulieren. Da dies in diesem Falle unterblieben ist, ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens Gegenstand der Anfrage.
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll.
Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Aus diesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze können durch den Antragssteller nachgewiesen werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen bezüglich des Antrages auf Vorbescheid für das Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf den Grundstücken mit den FlNrn. 486, 487/2, 487/3 Gemarkung Heilsbronn wird etrteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 09:29 Uhr