Nutzungsänderung;
Umnutzung einer Wohnung zu einer Ausgabestelle der Windsbacher Tafel auf FlNr. 267/8, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 18.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragssteller plant die Nutzungsänderung einer Erdgeschosswohnung hin zu einer Ausgabestelle der „Tafel Windsbach“. Das Vorhaben ist auf dem Grundstück mit der Flurnummer 267/8 der Gemarkung Heilsbronn geplant.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes und ist daher nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Gemäß Flächennutzungsplans und unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung im Umgriff liegt das Grundstück in einem Bereich, der als Wohnbaufläche bewertet werden kann. Die vorgesehene Nutzung als Lebensmittelausgabestelle der Tafel lässt dies sowohl im allgemeinen Wohngebiet (§4 (2) Nr. 2 mit 3 der BauNVO) sowie im besonderen Wohngebiet (§ 4a (2) Nr. 2 bis 5 der BauNVO) zu.
Durch die beantragte Umnutzung von Wohnung in Gewerbeeinheit sind zwei zusätzliche Stellplätze nachzuweisen. Dies ist auf dem vorhandenen Grundstück leider nicht möglich. Sowohl der örtliche Betreiber der „Tafel-Windsbach“ als auch die Antragssteller stehen in enger Abstimmung mit Landratsamt und Stadt und haben um Unterstützung gebeten.
Die Verwaltung schlägt zu vorgenanntem Antrag vor, für die Dauer der Nutzung durch die „Tafel – Windsbach“ zwei Stellflächen auf städtischem Grund im Nahbereich des betreffenden Grundstücks als Stellflächen zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen Stellplätze gem. städtischer Stellplatzsatzung könnten somit nachgewiesen werden.
Weitere baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Die Verwaltung empfiehlt aus vorgenannten Gründen, das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung zu erteilen.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur geplanten Nutzungsänderung von Wohnraum zu einer Ausgabestelle der Tafel auf Fl.Nr. 267/8, Gemarkung Heilsbronn.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.11.2024 11:13 Uhr