Markt Roßtal; Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 69 "Weinleite"; Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 18.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18.09.2024 ö 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal hat in seiner Sitzung am 11.09.2023 zur Schaffung von neuem Wohnraum die Aufstellung des qualifizierten BP Nr. 69 „Weinleite“ nach § 8 und § 9 i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB, sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes von 2018 im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. 

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 256/49, 396/28, 397/2, 397/7, 398 und 400 Gemarkung Roßtal und die Teilflächen Fl.Nrn. 1053, 397/8, 401 und 401/9 Gemarkung Roßtal. Der Umgriff des Geltungsbereiches umfasst ca. 1,5 ha (siehe Lageplan).

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadt Heilsbronn wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit der Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes BP Nr. 69 „Weinleite“ des Marktes Roßtal besteht Einverständnis.
Einwendungen werden nicht vorgetragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2024 11:13 Uhr