Bauantrag; Umnutzung einer Lagerhalle in eine Sportstätte auf FlNr. 349, Gemarkung Weiterndorf
Daten angezeigt aus Sitzung: 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 15.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 2.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 15 und entspricht der Gebietsart „eingeschränktes Industriegebiet“ nach der BauNVO. Gem. § 9 der BauNVO sind Sportstätten im Industriegebiet ausnahmsweise zulässig. Dem Maß der baulichen Nutzung wird entsprochen. Die festgesetzten Baugrenze werden nicht eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Seitens der Stadtverwaltung würde der Ausnahme bzgl. der Sportstätten im Industriegebiet zugestimmt werden.
Bzgl. der Überschreitung der Baugrenzen wurde bereits Kontakt mit der Entwurfsverfasserin aufgenommen.
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert, die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden nicht nachgewiesen, hier wurde eine Anpassung bereits seitens des Bauamts und des Landratsamt Ansbach gefordert.
Des Weiteren befindet sich das Vorhaben in der Nähe einer Staatsstraße und der Bahnlinie.
Aufgrund der notwendigen Ausnahme bzgl. der Grenzüberschreitung wird seitens der Stadtverwaltung empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6