B 2 Müncherlbach-Ost, 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan; Aufhebung des Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschlusses vom 08.07.2015
Daten angezeigt aus Sitzung:
76. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 02.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.07.2015 den Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. B 2 Müncherlbach – Ost sowie für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan gefasst und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung fand dann auch in der Zeit vom 28.07.2015 bis 18.09.2015 statt.
Das verfolgte städtebauliche Ziel mit der Ausweisung von ge
werblichen Nutzflächen bei Müncherlbach, nämlich für die Betriebsaussiedlung eines genossenschaftlichen Agrarbetriebes geeignete Flächen im Stadtgebiet bereit zu stellen, liegt zwischenzeitlich nicht mehr vor.
Der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschlüsse für die Bauleitplanung kann deshalb wieder aufgehoben werden. Das Bauleitverfahren findet damit seinen Abschluss.
Beschluss
Der Stadtrat hebt seinen Beschluss zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan „Müncherlbach-Ost“ vom 08.07.2015 (Nr. 659) und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. B 2 Müncherlbach-Ost vom 08.07.2015 (Nr. 660) hiermit auf.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung der Bauleitplanung entsprechend bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.08.2018 09:24 Uhr