Vorab die gute Nachricht, die Heilsbronn in den letzten Jahren und auch im nächsten Jahr wieder auszeichnet:
Für die bisher vorliegenden Anfragen auf Plätze in Regelgruppen in Kindertagesstätten, im Hort und in der Mittagsbetreuung würden diese bis September 2018 entsprechend zur Verfügung stehen.
Bei den Krippenplätzen würde aus heutiger Sicht ebenfalls ab September eine ausreichende Abdeckung möglich sein. Es ist so, dass zu diesen Plätzen auch das entsprechende Personal gebraucht wird. Die Plätze lassen sich errichten, das Personal ist nicht immer zu bekommen.
Zum Sachverhalt:
In der Sitzung des Stadtrates am 02.05.2018 wurde bereits informiert, dass nur durch die Entscheidung, den Erweiterungsbau an der Kindertagesstätte Peter Pan statt zwei-gruppig neu vier-gruppig zu errichten, unsere Kindergarten- und Krippenkinder untergebracht werden können.
Durch die verstärkte Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen und auch die erfreulicherweise steigenden Kinderzahlen reichen diese Plätze aber bereits ab September 2018 in Heilsbronn nicht mehr aus.
Der Stadtrat stimmte darauf hin zu, dass um die Nachfrage zu decken, ab September 2018 neben der Nutzung des Provisoriums am Kindergarten Peter Pan die Voraussetzungen für eine weitere Krippengruppe und Vorbereitungen für die Unterbringung einer weiteren Krippen- und einer Regelgruppe getroffen werden sollen.
Somit wurden in der Sitzung vom 02.05.2018 die Grundlagen für die nötigen Provisorien ab 2018 geschaffen.
Diese möglichen Lösungen und der erwartete, noch weiter steigende Bedarf machen es auch weiterhin erforderlich, entsprechend zu planen. Hierauf wurde auch bereits in der Sitzung am 02.05.2018 ausdrücklich hingewiesen:
„Bei einer in einer der nächsten Sitzungen zu treffenden Entscheidung über den Bau und Standort weiterer Einrichtungen ist neben der Frage, wer Bauträger sein soll auch zu beachten, ob ein Gebäude mit Erweiterungsmöglichkeiten geplant werden soll, ob es einen oder zwei Standorte geben soll (Wirtschaftlichkeit, Verkehrsanbindung, wenig Hemmnisse, Organisationsfragen), ob der mittelfristig notwendige Bedarf auch längerfristig gesehen wird oder durch Provisorien oder andere Lösungen (Waldkindergarten, Anmietung von Räumen) überbrückt oder für den Fall eines darüber hinaus gehenden Bedarfs weitere Vorsorge betrieben werden soll. Zum Einzugsgebiet der jeweiligen Heilsbronner Einrichtungen ist die Anlage beigefügt…“
Es ist erfreulich, dass nach den aktuellen statistischen Daten für den Landkreis Ansbach in Dinkelsbühl (487 Kinder, ca. 11.700 Einw.) geringfügig mehr Kinder betreut werden als in Heilsbronn (455 Kinder; ca. 9.600 Einw.); sogar in den größeren Städten Feuchtwangen (430 Kinder, ca. 12.300 Einw.) und Rothenburg (407 Kinder; ca. 11.000 Einw.) sind weniger Kinderbetreuungsplätze vorhanden.
Würde die Stadt den Diakonieverein Heilsbronn wie von diesem gewünscht und mit dessen Einverständnis als Betriebsträger für z.B. zwei Gruppen betrauen und den Standort in Bürglein befürworten, könnten z.B. auf dieser Basis der Standort der Krippe und die Personalgewinnung dafür mit dem Diakonieverein besprochen werden. Das seit ca. 1 Jahr geplante neue Baugebiet in Bürglein hilft sowohl Einheimischen als auch Neubürgern und trägt ebenfalls dazu bei, dass die angebotenen Betreuungsplätze ausgelastet sind.
Auf die mit der Einladung zur Sitzung vom 02.05.2018 bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (u.a. Schreiben Diakonieverein vom 18.04., Einzugsgebiet der Einrichtungen) darf verwiesen werden. Unser Gedanke wird auch durch die in der Bürgerversammlung am 01.03.2018 in Bürglein mit 58 Unterschriften für den Bau einer Kindertagesstätte in Bürglein/Pfarrgarten (Kindergarten, Krippe und Hort) überreichte Unterschriftenliste gestützt.
Auch ist es im Sinne der Pluralität angezeigt, andere Betriebsträger anzufragen. Angebote zur Übernahme einer Betriebsträgerschaft wurden deshalb erfragt und liegen uns bisher z.B. vom AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V. und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. vor. Wegen eines Teils der oben genannten Umstände kann jedoch eine Übertragung z.B. von zwei weiteren Gruppen an den Diakonieverein befürwortet werden.
Ausblick:
Die bisherige Annahme, dass kurz- und mittelfristig mind. 3 Krippengruppen und 2 Regelgruppen benötigt werden, sollte durch das Bevölkerungsmodell (Hildesheimer Modell) noch verifiziert werden. Die dann daraus sich ergebenden Erkenntnisse und Planungen könnten dann zeitnah in einer Sondersitzung bzw. Klausur besprochen werden.