Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen; Beschluss zur Vergabe von Planungsleistungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 25.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Am 01.06.2018 trat eine neue Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankhäuser (GWLANR)in Kraft.
Mit der neuen Förderrichtlinie wird die Erschließung der Grundschulen mit Glasfaser möglich. Bisher liegt die Grundschule Heilsbronn im sog. eigenwirtschaftlichen Ausbaubereich der Versorgungsunternehmen. Im Förderverfahren wurdn die Grundschulen
bisher nicht erschlossen, was eine Voraussetzung der neuen Richtlinie ist.
Die Verwaltung hat von der bisher in Breitbandangelegenheiten beauftragte Breitbandberatung Bayern GmbH ein Angebot für die Begleitung in dem neuen Förderprogramm eingeholt. Das Angebot ist im RiS hinterlegt. Die Kosten betragen ca. 2.975,00 EUR.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Langer von der Breitbandberatung Bayern GmbH zu beauftragen.
Die Kosten für den Glasfaseranschluss selbst werden erst im nächsten Haushaltsjahr anfallen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Vergabe der Planungsleistung an die Breitbandberatung Bayern GmbH gem. Angebot vom 30.06.2018 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.10.2018 10:31 Uhr