Bauvoranfrage Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Grundstück FlNr. 248/1, Gemarkung Bonnhof, Am Steilhang
Daten angezeigt aus Sitzung:
65. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Zur Entscheidung über einen Grunderwerb beantragt der Interessent die Klärung der Frage, ob die Bebauung des Grundstücks FlNr. 248/3, Gemarkung Bonnhof, in der dargestellten Weise möglich ist.
Zur Erschließung teilt der Antragsteller mit, einen Teilbereich der FlNr. 248 erwerben zu wollen und die straßenmäßige sowie leitungsgebundene Erschließung damit sicherzustellen.
Soweit der Antragsteller anfragt, ob eine Bebauung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB möglich ist, handelt es sich um ein Missverständnis des Antragstellers. Eine Innenbereichsbebauung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB setzt eine Innenbereichssatzung voraus, die für diesen Bereich nicht vorliegt.
Nach Einschätzung der Verwaltung kann das gegenständliche Grundstück noch dem Innenbereich zugeordnet werden, womit eine Bebaubarkeit nach § 34 Abs. 1 BauGB grds. möglich wäre. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Erschließung durch den Antragsteller nachweislich gesichert werden kann.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor, ein Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung nach Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO wurde gestellt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 248/3, Gemarkung Bonnhof, wird erteilt. Im Rahmen eines Bauantragsverfahrens ist ein Nachweis über die Sicherung der Erschließung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2018 11:14 Uhr